Darf bzw. muss der Plattformbetreiber bei einer Rechtsverletzung Daten des „schädigenden“ Nutzers herausgeben ?

Als kurzer Nachtrag zu meinen beiden Beiträgen zum Thema Community & Recht (Teil 1 "Gestaltung von Nutzungsbedingungen" und Teil 2 "Dos and Donts im Community Management") möchte ich - aufrund einer konkreten E-Mail Nachfrage - die (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen zusammenfassen, unter denen die Betreiber von Internetplattformen, bei (behaupteten) Rechtsverletzungen eines Nutzers, dessen Registrierungsdaten (Name, Adresse, E-Mailadresse etc.) an den "Geschädigten" weitergeben müssen bzw. dürfen. Die Konstellation ist typisch für alle Plattformen, die Dritten - anonym oder mit Pseudnoymen – die Möglichkeit geben, Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) einzustellen. In all diesen Fällen stellt sich die Frage, inwieweit der Plattformbetreiber demjenigen, dessen Rechte verletzt worden sind, Auskunft über den eigentlichen Rechtsverletzer erteilen muss. Hat Youtube die Daten des Nutzers herauszugeben, der ein Video urheberrechtswidrig hochgeladen hat ? Hat der Nutzer eines Forums Anspruch auf Herausgabe der Daten eines anderen Forenteilnehmers, wenn dieser ihn beleidigt hat ? Kann ein minderjähriges Mitglied einer Community entsprechende Auskunft verlangen, wenn ein anderer Nutzer vielleicht ein rufschädigendes Fakeprofil eingestellt hat oder diesen unangemessen belästigt (auch beim sog. "Stalking") ? All diese Fragen treten beim Betrieb einer entsprechenden Plattform nicht selten auf. Dabei ist zunächst klar, dass der „Geschädigte“ etwaige Ansprüche oft nicht verfolgen kann, wenn er nicht reale Informationen, die – wenn überhaupt – nur dem Plattformbetreiber vorliegen, erlangen kann. Dar…

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Themen: Datenschutz , Praxistipps , Anonym , Communites & Recht , Social Media & Recht
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 15. Oktober 2010 auf http://www.rechtzweinull.de.

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