Darf Apple keine iPhones und iPads mehr in Deutschland verkaufen?

Das Landgericht Mannheim hat es der Apple Inc. – also der amerikanischen Muttergesellschaft von Apple – auf eine Klage von Motorola hin mit Versäumnisurteil vom 4. November 2011 (Az.: 7 O 169/11) verboten, in Deutschland mobile Gerate anzubieten und/oder zu liefern, die bestimmte, im Urteil näher beschriebene Kommunikationsverfahren nutzen. Obwohl es nicht explizit im Urteil steht, kann dies nur das iPhone und das iPad betreffen.

Auch wenn der Apple Store formal durch Apple Irland betrieben wird und die deutschen Ladengeschäfte auch nicht der amerikanischen Mutter gehören, bedeutet dies für Apple dennoch, dass jede Lieferung eines mobilen Endgeräts nach Deutschland gegen das Urteil verstößt und man auch bzgl. des Apple Stores diskutieren kann, ob die Fortsetzung des Angebots von iPhones und iPads nicht ebenfalls unzulässig ist.

Da das Urteil vom 04.11.2011 vermutlich erst in den nächsten Tagen zugestellt wird, bleibt abzuwarten, wie Apple auf die Zustellung reagieren wird.

Das Urteil erging als sog. Versäumnisurteil, weil die Anwälte von Apple nicht zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Mannheim erschienen waren. Warum Apple diese Flucht in die Sämnis angetreten hat, ist unklar. Vermutlich hat man sich aber nicht in der Lage gesehen, rechtzeitig und ausreichend auf die Klage von Motorola zu erwidern.

Apple hat nun, beginnend mit dem Zeitpunkt der Urteilszustellung, zwei Wochen Zeit, gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch eínzulegen. Apple ist gleichzeitig allerdings gehalten, in der Einspruchsschrift alle Angrif…

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Themen: Iphone , Mannheim , Landgericht , Zeitpunkt , Apple , Patente , Motorola , Landgericht Mannheim , Verkaufsverbot , Ipad

Erschienen 7. November 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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