Nach zwei Jahren kein Schmerzensgeld mehr für neue Brille
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 25. März 2009 — Gut Ding sollte nicht immer Weile haben: Wer zwei Jahre lang eine neue Brille trägt, kann sie dann nicht mehr als fehlerhaft zu…
Gezeter in der Verhandlung. Der Kläger möchte Schmerzensgeld und den ursprünglichen Wert seiner 9 Jahre alten (zerstörten) Brille ersetzt bekommen - immerhin nutze eine Brille ja nicht ab, nur weil man durch das Glas schaut.
Richter drängt auf Vergleich.
Beklagtenanwalt sichtlich erheitert nach der Argumentation.
Richter erklärt, er halte Schmerzensgeld plus 25% des Wertes der Brille für angemessen - viel mehr oder weniger würde im Falle eines Urteiles nicht für die Kläger rausspringen.
Vertrauen in Rechtsstaat des Klägers ist empfindlich verletzt. B…
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Strafverfahren - in Koblenz und anderswo | 15. Oktober 2009 — Frau A. wird ein Diebstahl vorgeworfen. Bei der Polizei wird sie erkennungsdienstlich behandelt, d.h., es werden u.a. Lichtbilder …