Dann vergleichen wir uns, oder?

Gezeter in der Verhandlung. Der Kläger möchte Schmerzensgeld und den ursprünglichen Wert seiner 9 Jahre alten (zerstörten) Brille ersetzt bekommen - immerhin nutze eine Brille ja nicht ab, nur weil man durch das Glas schaut.

Richter drängt auf Vergleich.

Beklagtenanwalt sichtlich erheitert nach der Argumentation.

Richter erklärt, er halte Schmerzensgeld plus 25% des Wertes der Brille für angemessen - viel mehr oder weniger würde im Falle eines Urteiles nicht für die Kläger rausspringen.

Vertrauen in Rechtsstaat des Klägers ist empfindlich verletzt. B…

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Themen: Glas

Erschienen 3. März 2009 auf http://www.abgemahnt.com.

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