Emmely gewinnt beim BAG
beck-blog | 10. Juni 2010 — Barbara E., der wegen des Diebstahls zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden war, hat beim BAG gewonne…
Mitunter muss man wohl einfach zugeben, dass man mit seiner Prognose daneben gelegen hat.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts:
Die Kündigung ist unwirksam. Die mit einer sogenannten „Verdachtskündigung” verbundenen Fragen stellten sich dabei in der Revisionsinstanz nicht, weil das Landesarbeitsgericht - für den Senat bindend - festgestellt hat, dass die Klägerin die ihr vorgeworfenen Handlungen tatsächlich begangen hat. Der Vertragsverstoß ist schwerwiegend. Er berührte den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Als Einzelhandelsunternehmen ist die Beklagte besonders anfällig dafür, in der Summe hohe Einbußen durch eine Vielzahl für sich genommen geringfügiger Schädigungen zu erleiden. Dagegen konnte das Prozessverhalten der Klägerin nicht zu ihren Lasten gehen. Es lässt keine Rückschlüsse auf eine vertragsrelevante Unzuverlässigkeit zu. Es erschöpfte sich in einer möglicherweise ungeschickten und widersprüchlichen Verteidigung. Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen …
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Juni 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Juni 2010 — Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen…
Mit Fug und Recht | 10. Juni 2010 — Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen…
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Rheinrecht | 10. Juni 2010 — Wer an seinem Arbeitsplatz seinen Arbeitgeber beklaut, muss künftig keine fristlose Kündigung mehr befürchten. Zumindest dann n…
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