Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook - Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung

Einige Medien haben gestern die Meldung bei Golem „Daimler lässt kritische Facebook Gruppe abschalten“ aufgegriffen und darüber berichtet, dass die Daimler AG aufgrund beleidigender Äußerungen über den Vorstandsvorsitzenden Zetsche die Facebook Gruppe „Daimler Kollegen gegen Stuttgart21“, auf der das politisch hochumstrittene Bahnprojekt diskutiert wird, hat „schließen lassen“. Darüber hinaus sind wohl einige Mitarbeiter, die die entsprechende Äußerung über die Facebook Like-Funktion für gut befunden haben, auf die Verhaltensregeln hingewiesen worden, die auf Grundlage des Arbeitsvertrages - natürlich auch bei Äußerungen im Social Web - gelten. Dieser exemplarische Fall zeigt die Relevanz einiger (rechtlicher) Implikationen auf, mit denen sich Unternehmen, aber auch Mitarbeiter auseinandersetzen sollten. Tatsächlich nimmt die Zahl der Fälle zu, in denen folgende elementaren Fragen im Hinblick auf die Sozialen Medien zu beantworten sind: Wo liegen die rechtlichen Grenzen für Äußerungen im Social Web ? Wann können Unternehmen (oder auch Privatpersonen) rechtliche gegen Aussagen in Facebook & Co vorgehen und wann und wie sollten sie es tun? Was können Mitarbeiter in Sozialen Medien schreiben und wann kann und sollte der Arbeitgeber legitimerweise einschreiten ? In diversen Veranstaltungen, in denen ich vergleichbare Praxisfälle aufzeige, wird deutlich, dass zahlreichen Un…

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Themen: Arbeitgeber , Praxistipps , User Generated Content , Golem , Arbeitnehmer , Social Web , Facebook , Daimler AG , Social Media , Bewertungsportale & Recht , Zetsche , Social Media Guidelines , Social Media IM Unternehmen , Facebook & Recht , Arbeitsrecht 2.0
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 25. Mai 2011 auf http://www.rechtzweinull.de.

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