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... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

am 31.03.2008 von http://www.spam-abwehren.de

Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam!


Sie als Anwalt haben nämlich Bedarf an (...). Hier können Sie nach Lust und Laune einsetzen:


Fachliteratur
Prüfungsseminare für Rechtsanwaltsangestellte
Tinten- und Tonerkartuschen
Büromaschinen
Telefon- und Internetflatrates
Büroservices
Umzugsserviceleistungen
Werbeanzeigen
usw.


Es gibt kaum eine Produktgruppe, deren Vertriebsknechte sich bei mir und meinen Mandanten noch nicht ihre störenden Späßchen erlaubt haben. Vozugsweise bei mir mitten im konzentrierten Mandantengespräch. Zudem gibt es dann kaum einen Schriftsatz der Gegenanwälte, in dem die Ausrede von der angeblichen Einwilligung nicht aufgetischt wird.


{xtypo_rounded2} "Es kommt darauf an, ob der Anruf im konkreten Interessenbereich des Angerufenen liegt. Das ist der Fall, wenn der Angerufene ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat oder wenn  aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände in sachlichen Interesse des Angerufenen vermuten konnte, so dass der Anruf dem mutmaßlichen Willen des Angerufenen entspricht."
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2006, AZ: 15 O 527/06){/xtypo_rounded2}


Grundsätzlich zur Rechtfertigung ausreichend wäre also bei Nichtverbrauchern also ein mutmaßliches Einverständnis. Fraglich aber ist, wann ein solches anzunehmen ist. Genügt der sogenannte Sachbezug? Darf mich - mit anderen Worten - nun jeder Buchhändler, Büroartikelhändler oder Anzeigenverkäufer anrufen und mir meine Zeit stehlen, nur weil ich grundsätzlich manchmal auch Bedarf an deren Produkten und Dienstleistungen habe? Muss man als Zahnarzt gegenüber jedem einzelnen Zahntechnikbetrieb, die Druckereifirma gegenüber allen Papierhändlern und der selbständige Webdesigner gegenüber jedem Internetprovider ausdrücklich jeglicher Telefonwerbung widersprechen? Darf man sich vielleicht nicht mehr selbst auswählen, mit wem man per Telefon Angebote betreffend fremde Produkte und Dienstleistungen erörtert? Das Landgericht Berlin äußert sich hierzu glasklar: …

... Sie hatten ja im Telefongespräch ausdrücklich Interesse an unseren Produkten gezeigt.

spam-abwehren.de / Unzweifelhaft zu den Best of Spammer-Ausreden gehört auch der Hinweis darauf, dass kein Spam vorliege, weil während des Werbeanrufs Interesse am beworbenen Produkt bzw. der angepriesenen Dienstleistung gezeigt wurde. Auch hier gilt:…

... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam, denn wir durften Ihr Einverständnis vermuten, da Sie als Anwalt Bedarf an unseren Produkten haben. Diese tolle Rechtfertigung hörte ich bereits in Bezug…

Telefonwerbung bei Gewerbetreibenden

Blickpunkt Recht & Steuern / Ungebetene Telefonwerbung ist auch gegenüber Gewerbetreibenden verboten. Dies hat der Bundesgerichtshof nochmals bestätigt. Der BGH hatte über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen ein Unternehmen zu entscheiden, das als Vermittle…

Vermutetes Interesse ist keine Rechtfertigung für Spam

Aktiv gegen Spam / Der Spammer trug vor, er könne von einem Einverständnis des Empfängers der eMail-Werbung ausgehen. Schließlich ist das beworbene Produkt doch gerade für solche Unternehmen wie das des Empfängers von grundsätzliche…

Telefonwerbung soll erschwert werden!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) will auf die wachsende Anzahl der Missbrauchsfällen bei der Telefonwerbung reagieren und hat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf erarbeitet. Danach will die Bundesjustizministerin die Telefonwerbung…

BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig

spam-abwehren.de / Bundesgerichtshof bekräftigt Rechtsprechung zu Telefonwerbung +++ zu vermutendes Einverständnis nicht wegen bloßer Sachbezogenheit der Werbung oder tatsächlich vom Werbeadressaten geäußertem Produktinteresse Di…

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