Da wird der Richter wohl gestaunt haben

Aus einem Protokoll eines Verkündungstermins in einer Zivilsache:

“Bei Aufruf der Sache erschienen:

der Beklagte..:”

Zur Erklärung: Zu Verkündungsterminen müssen die Parteien nicht erscheinen, und tun dies auch meist nicht. Das Gericht bzw. verkündet daher Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse) gleich im Richterzimmer. Ob der einzelne Richter tatsächlich bei Abwesenheit der Parteien das Urteil sich selbst nochmal laut vorliest, bezweifle ich hier jetzt einmal.

Jedenfalls ist es so ungewöhnlich, dass eine Partei mal zu einem Verkündungstermin erscheint, dass der Richter sicher nicht schlecht gestaunt haben wird. Vielleicht sollte ich demnächst auch mal zu dem ei…

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Themen: Anwaltsalltag , Entscheidungen , Protokoll , Urteilsverkündung

Erschienen 14. April 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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