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Da kommt Freude auf!

am 28.10.2005 von http://www.ra-blog.de

Ein Beweisbeschluss, welcher mir heute zugeht, enthält 17 Beweisfragen, die mit insgesamt 11 Zeugen geklärt werden sollen. Daneben bleibt die richterliche Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorbehalten. Der Rechtsstreit, der bereits Ende 2003 begonnen hatte, wird also noch dauern. Der Beweistermin im Januar vermutlich auch.

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Stress

RA-Blog / Bei einem hiesigen Amtsgericht scheint es gerade drunter und drüber zu gehen. Heute erhalte ich (in ein und derselben Sache) einen Beschluss vom 27.06., mit dem ein Verkündungstermin vom 14.06. auf den 28.06. verlegt wird, sowie ein Schreiben…

Weniger als 24 Stunden Ladungsfrist

RA-Blog / Na toll. Soeben erreicht mich per Brief eine Ladung des Amtsgerichtes Jülich, dass am morgigen Donnerstag um 10.00 Uhr ein Beweistermin stattfindet. Ladung der Zeugen soll mit gleicher Post erfolgt sein. Der Beweisbeschluss datiert vom 14.02.2006 un…

Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall - Bagatellgrenze

Recht und Gesetz / Der BGH zum Ersatz von Sachverständigenkosten Oftmals herrscht Unklarheit, ab welcher Schadenshöhe ein Geschädigter einen Sachverständigen mit der Begutachtung seines Schadens beauftragen darf. Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachvers…

BGH: Der gewöhnliche Richter hat keine besondere IT-Sachkunde

InsoBlog.de / Realismus in Karlsruhe. Es geht im Rechtsstreit darum, ob eine Telefonrechnung bezahlt werden muss: Die Würdigung eines nicht einfachen technischen Sachverhalts, wie die Beurteilung, in welcher Weise das auf dem Rechner des Beklagten vorgefundene Sc…

Befangenheit des Sachverständigen

Anwalt bloggt / In seiner Entscheidung vom 21.11.2007 in dem Verfahren 19 W 74/07 hat das Landgericht Frankfurt sich mit der Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbe…

Ausbleiben der persönlich geladenen Partei rechtfertigt nicht immer Ordnungsgeld

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … meint das OLG Brandenburg (Beschluss vom 14.03.2007, Az. 12 W 6/07). Nicht jedes unentschuldigte Ausbleiben einer Partei rechtfertigt die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Soweit durch das Nichterscheinen eine Verfahrensverzögerung nicht ein…

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