Cybersquatting: Sex sells. Bald auch mit Ihrem Firmennamen?

Professor Siegfried Vögele aus Gelting bei München ist ein herzensguter Mann, das sieht man auf den ersten Blick, und gegen sein „DMI Institut für Direktmarketing“, für das er sinnigerweise unter der Domain voegele.de eine Website betreibt, die übrigens, das aber nur ganz nebenbei bemerkt, ein wenig aufgefrischt gehört, dürfte überhaupt gar nichts sprechen. Topseriös, überhaupt gar keine Frage, nicht im Mindesten.

Umso mehr aus allen Wolken würde Professor Vögele daher vermutlich fallen, wenn jemand seinen Nachnamen im Imperativ Präsens aktiv auffassen würde, sich dessen um die TLD .xxx ergänzt bediente und eine Website mit fragwürdigem und konkret kopulationsanweisungsbezogenem Inhalt anböte.

Genau das könnte Professor Vögele aber demnächst widerfahren. Gerade die sogenannte Adult-Content-Industrie hat das Wachstum des Internets maßgeblich befördert, einen eigenen Namensraum gab es für sie bislang jedoch nicht. Dies wird sich alsbald ändern:

Der Start des neuen Internetdomain-Systems für Anbieter pornographischer Websites rückt nämlich näher. Ab 07.12.2011 wird es gleichsam für jedermann möglich sein, Domains mit der neuen TLD .xxx zu registrieren. Die Registrierung findet wie üblich in mehreren Phasen statt:

Sunrise A (Opt-In) vom 07.09.2011 bis 28.10.2011:
 Markenrechtsinhaber der Erotik-Branche können Domains registrieren.

► Sunrise B (Opt-Out) vom 07.09.2011 bis 28.10.2011: 
Markenrechtsinhaber, die nicht der Erotik-Branche angehören, können ihren Markennamen als Domainnamen für 10 Jahre blockieren. Der Name ist damit vor Missbrauch geschützt, wobei das Verfahren deutlich günstiger ist als die Registrierung einer .xxx-Domain.

► Landrush vom 08.11.2011 bis 25.11.2011:
 Firmen aus der Erotik-Branche können sich ohne die Voraussetzung eines bestehenden Markenrechts für Domains bewerben, die in den vorherigen Phasen nicht vergeben wurden. Bewerben sich mehrere Interessenten für eine Domain, wird am Ende der Landrush-Phase eine Auktion durchgeführt.

► Go-Live (Allgemeine Verfügbarkeit) ab 06.12.2011:
 Firmen aus der Erotik-Branche können verfügbare .xxx-Domains ohne Einschränkungen registrieren und nutzen. Firmen aus anderen Branchen können .xxx-Domains blockieren und müssen dabei keine besonderen Bedingungen erfüllen. Dasselbe gilt für Privatpersonen. Das Verfahren richtet sich nach dem “First Come, First Serve”-Prinzip.

In diesem Kontext finden derzeit einige überraschende Registrierungen statt: Eine Reihe US-amerikanischer Universitäten sichern sich .xxx-Domains. Pornographische Inhalte werden dort allerdings und vermutlich nicht zu finden sein. Mit der Registrierung versuchen die Bildungsstätten nämlich, Adressen blockieren. Im Zuge eines solchen Abwehrmanövers registrieren zB die University of Missouri und die Washington U…

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Themen: Internet , It-recht , Ecommerce , Jedermann , Sunrise , Adult Content , Wolken , Digital

Erschienen 1. Dezember 2011 auf http://www.digitalrecht.net.

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.XXX Domain Policy List including CEDRP, RES, UDRP and other policies

Directory for all the policies and legal agreements associated for the .XXX domain name platform.


Porno-Verlage verklagen ICANN wegen .xxx-Domains | Internet | News | ZDNet.de

Das Kartellverfahren richtet sich auch gegen ICM Registry. Beiden werden "monopolistisches Verhalten, Preistreiberei und wettbewerbsfeindliche, unfaire Praktiken" vorgeworfen. Die Pornoindustrie verlangt einen Neustart und faire Höchstpreise.