Filesharing: Anschlussinhaber haften nicht immer als Störer
Kanzlei Dr. Schenk | 25. November 2010 — Das Amtsgericht Franfurt/Main (Urteil vom 25.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25) hat in Anlehnung an das Urteil des OLG Frankfurt (U…
In größerem Umfang versendet eine Karlsruher Kanzlei Abmahnungen an Anschlussinhaber im Auftrag eines Mitgliedes der Band Culcha Candela für Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke. Ohne Differenzierung wird dort die Behauptung aufgestellt, es bestünde ein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von 703,99 € - die Deckelung auf 100,00 € gem. § 97a Abs. 2 UrhG wird bewusst ignoriert und pauschal für unanwendbar erklärt. Ferner wird die Behauptung aufgestellt, es bestünde gegen den Anschlussinhaber per se aufgrund Verkehrspflichtverletzung ein Anspruch auf Schadensersatz - das Urteil des LG Mannheim vom 30.01.2007 - 2 O 71/06 - CR 2007, 394 und die Beschlüsse des OLG Frankfurt vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - CR 2008, 243 sowie des OGH vom 22.01.2008 - 4 Ob 194/07 - K&R 2008, 326, sind offensichtlich bei den Mitarbeitern der Kanzlei, die mit "We Save Your Copyrights" wirbt, nicht bekannt oder werden (bewusst?) ignoriert. Nun ist gegen die Wahrnehmung berechtigter Interessen nichts einzuwenden, solange dies auf seriöse Art und Weise geschieht. Die Art und Weise, mit der diese Kanzlei jedoch Anschlussinhaber einzuschüchtern versucht ist, kontraproduktiv und man fragt sich, ob die Branche noch immer nichts dazugelernt hat. Zudem bewegt man sich aufgrund der im Abmahnschreiben enthaltenen Unterstellungen an die Adresse des Anschlussinhabers hart an der Grenze zum Betrug. Seriös ist dies alles nicht. M.E. sollte man im Kollegenkreis mal erwägen, ob die Vorgehensweise nicht auch unlauter i.S. von § 3 UWG ist. Ob das Abmahnschreiben mit fachlicher Sorgfalt erstellt wurde, scheint eine längere Überlegung wert. Für Anschlussinhaber empfiehlt sich, insbesondere…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Januar 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.
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Finkeldei Online - Blawg | 15. Juni 2010 — Mittlerweile ist der Volltext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 121/08) zur Haftung des Anschlussinhabers für e…
Olpe und Recht | 1. Februar 2007 — Gegenwärtig werden wegen der angeblichen Nutzung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken verstärkt Abmahnungen ausgesprochen. D…