Culcha Candela lässt abmahnen

In größerem Umfang versendet eine Karlsruher Kanzlei Abmahnungen an Anschlussinhaber im Auftrag eines Mitgliedes der Band Culcha Candela für Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke. Ohne Differenzierung wird dort die Behauptung aufgestellt, es bestünde ein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von 703,99 € - die Deckelung auf 100,00 € gem. § 97a Abs. 2 UrhG wird bewusst ignoriert und pauschal für unanwendbar erklärt. Ferner wird die Behauptung aufgestellt, es bestünde gegen den Anschlussinhaber per se aufgrund Verkehrspflichtverletzung ein Anspruch auf Schadensersatz - das Urteil des LG Mannheim vom 30.01.2007 - 2 O 71/06 - CR 2007, 394 und die Beschlüsse des OLG Frankfurt vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - CR 2008, 243 sowie des OGH vom 22.01.2008 - 4 Ob 194/07 - K&R 2008, 326, sind offensichtlich bei den Mitarbeitern der Kanzlei, die mit "We Save Your Copyrights" wirbt, nicht bekannt oder werden (bewusst?) ignoriert. Nun ist gegen die Wahrnehmung berechtigter Interessen nichts einzuwenden, solange dies auf seriöse Art und Weise geschieht. Die Art und Weise, mit der diese Kanzlei jedoch Anschlussinhaber einzuschüchtern versucht ist, kontraproduktiv und man fragt sich, ob die Branche noch immer nichts dazugelernt hat. Zudem bewegt man sich aufgrund der im Abmahnschreiben enthaltenen Unterstellungen an die Adresse des Anschlussinhabers hart an der Grenze zum Betrug. Seriös ist dies alles nicht. M.E. sollte man im Kollegenkreis mal erwägen, ob die Vorgehensweise nicht auch unlauter i.S. von § 3 UWG ist. Ob das Abmahnschreiben mit fachlicher Sorgfalt erstellt wurde, scheint eine längere Überlegung wert. Für Anschlussinhaber empfiehlt sich, insbesondere…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Internet Und Software , Frankfurt , Mannheim , Ogh , Anschluss

Erschienen 16. Januar 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Filesharing: Anschlussinhaber haften nicht immer als Störer

Kanzlei Dr. Schenk | 25. November 2010 — Das Amtsgericht Franfurt/Main (Urteil vom 25.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25) hat in Anlehnung an das Urteil des OLG Frankfurt (U…

OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Januar 2008 — 1. Als Störer für eine Urheberrechtsverletzung kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer…

Die Abmahnung der Abmahnung

LBR-Blog | 17. Januar 2010 — Die Referendare des Internetprojekts “Lawgical” kritisieren in ihrem neuesten Blog aktuelle Filesharing-Abmahnungen. “Ohne Di…

Richtungsweisendes Urteil des BGH zu Haftung des Anschlussinhabers für sein W-LAN

Kanzlei Dr. Schenk | 20. Mai 2010 — Kein Schadensersatz bei der Störerhaftung! Am 12.05.2010 äußerte sich nun endlich der BGH (Az.: I ZR 121/08) zu der umstrittene…

BGH: Filesharing Anschlussinhaber Unterlassungsanspruch ja, aber kein Schadensersatz

hb-law.de | 12. Mai 2010 — Der BGH hat heute in seinem Urteil - AZ I ZR 121/08 - entschieden, dass der Anschlussinhaber und Betreiber eines unzureichend g…

Frisch abgemahnt (12) – Culcha Candela

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 13. April 2011 — Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden mahnt aktuell für die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 8. Januar 2008 — Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 völlig zu Recht entschieden, dass der Inhaber eines Intern…

Landgericht Köln verneint Anwendbarkeit des § 97a II UrhG bei Computerspiel

abmahnschutz24.de | 15. März 2011 — Das Landgericht Köln hat in einer neueren Entscheidung vom 10.01.2011 (vgl. LG Köln, Entscheidung vom 10.01.2011, Az.: 28 O 4…

Der Volltext ist da …

Finkeldei Online - Blawg | 15. Juni 2010 — Mittlerweile ist der Volltext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 121/08) zur Haftung des Anschlussinhabers für e…

Abmahnwelle gegen Internet- Anschlussinhaber wegen der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

Olpe und Recht | 1. Februar 2007 — Gegenwärtig werden wegen der angeblichen Nutzung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken verstärkt Abmahnungen ausgesprochen. D…

Familien-Vertrag zur sicheren Internet-Nutzung — Landesmedienanstalt Saarland