Verhüllungsaktion des AK Vorratsdatenspeicherung
walfischbucht | 8. November 2007 — Am Tag vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einführung einer sechsmonatigen Erfassung aller Verbindungsdaten in…
Am 25.02.2011 schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Stefan Müller (Links und hervorhebungen hinzugefügt):
[…] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung […]
25.02.2011
Sehr geehrte[…],
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06. Januar dieses Jahres, in der Sie Bezug auf einen Brief der Neuen Richtervereinigung e.V. vom 05. Januar dieses Jahres zur aktuellen Diskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung nehmen. In meiner Funktion als Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag antworte ich Ihnen auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, die Sie ebenfalls angeschrieben haben.
Wie Sie als Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung sicher wissen, hat sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag intensiv auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth mit dem Thema Innere Sicherheit auseinander gesetzt. Ein Schwerpunkt hierbei war auch die Wiedereinführung einer Mindestspeicherdauer für Verbindungsdaten. An dieser Position halten wir auch trotz des Briefes der Neuen Richtervereinigung vom 05. Januar dieses Jahres fest. Die im Brief geäußerten Bedenken gegen eine verfassungs- und europarechtskonforme Wiedereinführung einer Mindestspeicherdauer für Verbindungsdaten teilen wir so nicht.
Die Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten (beispielsweise die Anschläge von Madrid im Jahr 2004). Sie stellt zudem aus unserer Sicht ein milderes Mittel als die vollständige Überwachung von Kommunikationsinhalten dar. Angesichts der umfangreichen Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus, die sich beide häufig durch komplexe Täterstrukturen auszeichnen, stellt die Vorratsdatenspeicherung somit eine effektive Waffe im Kampf gegen diese dar, für die es keinen gleichwertigen Ersatz gibt. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 02. März 2010 anerkannt, in dem es in Randzeile 208 ausführt:
„Der Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Weniger einschneidende Mittel, die ebenso weitreichende Aufklärungsmaßnahmen ermöglichen, sind nicht ersichtlich. Eine vergleichbar effektive Aufklärungsmöglichkeit liegt insbesondere nicht im sogenannten Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht. Ein solches Verfahren, das Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer …
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Mai 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.
walfischbucht | 8. November 2007 — Am Tag vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einführung einer sechsmonatigen Erfassung aller Verbindungsdaten in…
RA Kadelke | 19. Juli 2007 — In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Ric…
LAWgical | 4. November 2007 — Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur bundesweiten dezentralen Kundgebung gegen die Vorratsdatenspeicherung am kom…
Handakte WebLAWg | 22. August 2008 — Netzpolitik.org hat 16 Telekommunikationsanbieter und Internetprovider befragt, wie sie mit der Umsetzung der Telekommunikati…
beck-blog | 29. Januar 2012 — Die politische Diskussion innerhalb der Regierung um die Vorratsdatenspeicherung verschärft sich (hier: Beitrag aus faz.net) au…
RA J. Melchior, Wismar | 2. März 2010 — Diese schöne alte Spruch bewahrheitet sich heute besonders deutlich, wenn man die Überschriften der einzelnen Blogpostings zur …
Dr. Behrmann & Härtel | 5. März 2010 — Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 02.März 2010 die Gesetze über die Vorratsdatenspeicherung (§§ 113a TKG, 113b TKG und § 11…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 30. Januar 2012 — Nach einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht würde der Verzicht auf die geplante flächendeckende anlasslos…
maas_rechtsanwälte | 28. März 2008 — Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 eine Eilentscheidung zu der umstrittenenen Vorratsdatenspeicherung beschlosse…
Reuters | 3. März 2010 — Berlin (Reuters) - Die EU-Kommission hat positiv auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenvorratsspeicherung…