CS Euroreal und SEB Immoinvest - Abwicklung oder Weiterführung?

Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate per 29. Dezember 2011 der neunte offene Immobilienfonds die Abwicklung erklärt hat, steht für Mai 2012 die Entscheidung über die Weiterführung oder Abwicklung der offenen Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500) und des SEB Immoinvest (WKN: 980230) an. Die Anzeichen lassen derzeit nicht auf eine Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme hoffen. Der CS Euroreal musste am 12. Dezember 2011 einräumen, dass er noch nicht über ausreichend Mittel verfügt, um wie geplant 2011 wieder zu öffnen. Das gleiche Ziel hatte auch die Verwaltungsgesellschaft des SEB Immoinvest, bei dem drei Wochen vor Jahresende noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist (vgl. Artikel im Handelsblatt, http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/fehlende-liquiditaet-milliarden-fonds-in-schweren-noeten/5948378.html ). Bei dem CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich um zwei Schwergewichte der Branche. Hier erscheint insbesondere der Anteil an Immobilien mit einem Wert von mehr als 200 Millionen Euro Verkehrswert ein Problem. Für Immobilien dieser Größenordnung findet sich angesichts der derzeitigen Kredit- und Vertrauenskrise besonders schwer ein Erwerber. Nicht nur, dass es derzeit für die Fonds schwierig ist, durch den Verkauf von Objekten Liquidität zu schaffen, es scheinen auch institutionelle Anleger die Rückgabe ihrer Anteile am CS Euroreal zu planen, um nach zwei Jahren der fehlenden Verfügbarkeit die Investments neu anzulegen. Ob der Fonds somit die notwendigen Mittel für eine risikofreie Wiedereröffnung erhalten wird, bleibt fraglich (vgl. Handelsblatt vom 25. Januar 2012, http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/deka-finanzvorstand-krise-bei-offenen-immobilienfonds-geht-weiter/6111300.html ). Anleger sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen Anlegern die Beteiligung trotz deutlicher Anzeichen von Liquiditätsproblemen in der ersten Krise der Fonds von Oktober 2008 bis Februar 2009 als sichere Kapitalanlage angeboten, ohne auf die bereits erfolgte Aussetzung hinzuweisen. Gerade wegen der immer wieder aufgeschobenen Aufnahme der Anteilsrücknahme ist für Anleger der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob eine ausreichende Liquidität erreicht werden kann, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden. Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgeste…

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Themen: Immobilien , Immobilienfonds , Handelsblatt , Krise , Real Estate , Seb Immoinvest

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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