Crowdsourcing & Recht - Wer trägt die rechtlichen Risiken ?
Web 2.0 & Recht | 17. September 2007 — Eine der unter dem Begriff Web 2.0 gehandelten Trends ist das so genannte Crowdsourcing. Da im Rahmen solcher Aktionen ein erhebli…
Das internationale Patentsystem steckt seit geraumer Zeit in einer angespannten Situation: Über 1.000.000 Patenanmeldungen warten derzeit darauf von einem Prüfer des EPA oder des USPTO geprüft zu werden. Verschärft wird die Situation in den USA durch eine große Anzahl an mutmaßlich trivialen (nicht erfinderischen), jedoch schwer zu recherchierenden Anmeldungen der Softwarebranche, deren Erteilung mangels ausreichender Recherchezeit oft nicht vermieden werden kann. Ein Crowdsourcing-Ansatz soll nun helfen die Probleme zu lösen. „Peer to patent“ nennt sich ein Pilotprojekt, das derzeit in den USA, in GB, Japan und Australien läuft. Das ursprünglich von der New York Law School in Kooperation mit dem US-Patentamt ins Leben gerufene Projekt ist eine Initiative zur Öffnung des Patent-Prüfungsprozesses durch die Einbeziehung freiwilliger, externer Experten. Wie funktioniert Peer to Patent? Peer to Patent ist ein Online-Portal - ähnlich einem Online-Forum oder einem Social-Network Portal. Nach kostenloser Registrierung findet man auf seinem Dashboard jedoch keine Statusmeldungen mitteilungsbedürftiger web2.0 Freunde, sondern Patentanmeldungen, die von der Prüfungsabteilung des Patentamtes zur öffentlichen Begutachtung freigegeben wurden. Fühlt man sich berufen zu einer Anmeldung einen Beitrag leisten zu wollen, so kann man der Community der betroffenen Anmeldung beitreten. 1. In einem ersten Schritt wird nun die Anmeldung von den Community-Mitgliedern genau studiert und online diskutiert. 2. In einem zweiten Schritt recherchieren die User und sammeln veröffentlichte Dokumente zu dem betreffenden technischen Gebiet. 3. Danach kann relevanter Stand der Technik hochgeladen und gegebenenfalls gewissen Patentansprüchen zugewiesen werden. 4. In weiterer Folge kann man die hochgeladenen Dokumente der anderen Community-Mitglieder kommentieren und mit „thumbs up“ oder „thumbs down“ bewerten. 5. Als fünfter und letzer Schritt werden die 10 bestbewerteten Dokumente dem Patentamt übermittelt. Diese „Top Ten“ werden dann von der zuständigen Prüfungsabteilung zur Beurteilung der Patentfähigkeit herangezogen. Bildquelle:http://peertopatent.org/ Nicht ganz zufällig wurde für das Pilotprojekt eine Einschränkung auf einige Klassen der IT und Software-Branche gewählt. Einerseits gibt es auf diesen Gebieten überdurchschnittlich viele Anmeldungen, die darüber hinaus aufgrund mangelnder Stichwortrelevanz auch für die Amtsprüfer schwer zu recherchieren sind. Andererseits stehen dort einander mit der Open-Source-Community und einigen namhaften Patent Trolls zwei Gruppen gegenüber, die keine externe Motivation zur Einflussnahme auf den Prüfprozess brauchen. Wegen des erfolgreichen bisherigen Verlaufs ist jedoch eine Ausweitung auf andere Technologiegebiete geplant. Offiziell heißt es, dass die User ihr Fachwissen „for the greater good“ zur Verfügung stellen um damit den Prüfungsprozess und das Patentsyst…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Juni 2011 auf http://www.patentanwalt.cc.
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