Crash-Kurs zum öffentlichen Haushaltswesen
Auf freundliche Anregung von Christian und Hannes: hier ein paar Worte zum öffentlichen Haushaltswesen - gern auch als Budgetwesen bezeichnet.
1. Politiker X sagt: “Wir haben das Budget punktgenau erfüllt”
Dazu muss man wissen, dass bei einem öffentlichen Haushalt jeder gerne vom Budget, also der Vorschau auf ein Jahr spricht, während man bei Unternehmen dominant den Jahresabschluss, also die Vergangenheitsrechnung, wahr nimmt. Wenn man das Budget punktgenau erfüllt hat, ist das - wenn von der Ausgabenseite die Rede ist - kein Kunststück, zumal ja das Budget den genauen Spielraum für die Ausgaben der Verwaltung festlegt, und dieser Spielraum grundsätzlich nicht über-, wohl aber unterschritten werden darf. Bedarf es ausnahmsweise einer Überschreitung, spricht man vom sogenannten “Nachtragskredit”, den das selbe Organ zu beschließen hat, das auch das ursprüngliche Budget beschlossen hat. Da jede budgetierende Einheit - egal ob privat oder Staat - stets Reserven zu legen bemüht ist, kommt aus ausgabenseitig auch nur selten, und dann auch wieder nur in für die Öffentlichkeit durchaus plausiblen Sonderfällen - zB Hochwasser - zu einer Überschreitung. Einnahmenseitig kann man das Budget etwas schlechter planen, weil die Einnahmen aus Steuern und Gebühren zumindest teilweise konjunktursensibel sind - aber auch hier wird der gute Mann Reserven legen.
In Wahrheit ist es keine Kunst, sondern eigentlich systemimmanent, dass man das Budget punktgenau trifft.
2. Frage eines Bürgers/einer Bürgerin angesichts eines mehrjährigen Defizits: “Wie lange geht das noch? Bringen die überhaupt noch ein Budget zusammen?”
Technisch gesehen geht es mit Defiziten sehr lange dahin - denn Defizit bedeutet ja nur, die zur Bestreitung der nötigen Ausgaben fehlenden Einnahmen qua Kreditaufnahme zu finanzieren. Kredite muss man irgendwann zurückzahlen, daher wird man - ähnlich einem Privathaushalt - ab der Kreditaufnahme eine bestimmte zusätzliche Zins- und Tilgungsbelastung einplanen müssen.
Theoretisch wäre erst dann das Ende der Fahnenstange erreicht, wenn so hohe Einnahmen eines Jahres durch Kredittilgungen und -zinsen (sog “Schuldendienst”) gebunden wären, dass elementare Staatsaufgaben nicht mehr erfüllbar wären.
Um den Spielraum zu vergrößern, könnte man dann aber Kredite sogar noch tilgungsfrei stellen, womit - bis auf Weiteres - nur die Zinsbelastung bliebe.
Praktisch ist natürlich schon früher Schluss: denn der Staat muss neben seinen klassischen “Pflichtaufg…
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Erschienen 2. Mai 2007 auf http://lawontheblog.kundp.at.
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