CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz eine irrefuehrende Werbung ?
am 21.01.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben,
sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren
bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die
Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?
Jedenfalls das Landgericht Berlin (Az.: 103 O 250/07, vom
13.11.2007) ist der Meinung, dass die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" auf
der Internetplattform eBay keine irreführende Werbung im Sinne des § 5 II 1 Nr.
1 UWG darstellt - und bestätigte damit
die Rechtsauffassung der IT-Recht Kanzlei.
Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Berlin:
"(
) Die durch die Werbung der Antragsgegnerin
angesprochenen Verkehrskreise werden regelmäßig keinem Irrtum über die
Beschaffenheit des von ihr angebotenen Prozessors unterliegen. Die Aufassung
dieser Verkehrskreise ist maßgeblich dafür, ob eine Angabe als irreführend zu
klassifizieren ist oder nicht (BGHZ 13, 244, 253).
Zwar ist das eBay Angebot der Antragsgegnerin auch für den
Endverbraucher einzusehen, doch richtet es sich in erster Linie an
Computerfachleute sowie Personengruppen, die zumindest über ein nicht
unbeachtliches Fachwissen verfügen. Da es zudem unter der Rubrik "Computer"
inseriert ist, werden nur zielgerichtet suchende Interessenten auf das Angebot
stoßen(
)".
Und:
"(
)Bei dem angebotenen Prozessor handelt es sich um ein
hochwertiges Produkt, welches überdurchschnittliche Leistungen erbringt. Ein
solches Produkt wird stets die Anforderungen eines durchschnittlichen
Endvebrauchers übersteigen und somit auch nicht dessen Interesse erwecken.
Zielgruppe und somit potenzielle Interessenten eines solchen Angebots sind
regelmäßig Personen, die aufgrund ihres Computergebrauchs eine über die
Leistungsfähigkeit eines herkömmlichen Prozessors hinausgehende Beschaffenheit
eines solchen benötigen. Diese werden sich jedoch aufgrund ihrer Fachkenntnis
nicht allein von einer plakativen Werbeaussage zum Kauf eines Prozessors
verleiten lassen, sondern vielmehr aufgrund ihrer Vorbildung den Aussagegehalt
einer Angabe genau erfassen.(
)".
Weiter:
"(
) Des Weiteren …
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