Copyright-Vermerk
am 19.03.2008 von Handakte WebLAWg
Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu einem Betrag von 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1. und 2. zu vollziehen an ihrem persönlich haftenden Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, bei der Hotelsoftware „…“, Version 7.54 und/oder Version 7.93 als Copyright folgende Bezeichnungen zu verwenden: „T und Partner KG“ und/oder „I GmbH“.
Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg des oben bezeichneten Programms zu erteilen, insbesondere unter Angabe der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber, ferner über die Menge der hergestellten, ausgelieferten oder bestellten Vervielfältigungsstücke.
Die Beklagten werden verurteilt, über den Umfang der vorstehend beschriebenen Handlungen Rechnung zu legen, und zwar unter Vorlage eines Verzeichnisses mit Angabe der Herstellungsmengen und -zeiten sowie der einzelnen Lieferungen unter Nennung
a) …
OLG Hamburg: Kein Auskunftsrecht gegen den ISP
IT-Blawg / Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg am 28.04.2…
Übertragungsrechte im Internet - Urteil
SPORTRECHT / Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 08. Mai 2008 (Az. 41 o 3/08 KfH) in der Sache Württembergischer Fußballverband (wfv) gegen die Hartplatzhelden GmbH und deren Geschäftsführer entschieden und der Unterlassungsklage des Klägers stattg…
KG: Namentliche Nennung der in Anspruch genommenen Gegenseite auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei
Vertretbar Weblawg / Kammergericht, Urteil v. 30.09.2005 Az: 9 U 21/04 - Namentliche Nennung der in Anspruch genommenen Gegenseite auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei (Volltext, redaktionelle Leitsätze): 1. Die Aufnahme einer im Bereich der Beratung un…
Hessischer Handkäs als Ursprungsbezeichnung angemeldet
MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 30599015.2 hat die Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V. die Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung für die Bezeichnungen “Hessischer Handkäse” “Hessischer Handk…
Bundesgerichtshof : Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit anzuerkennen - Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis vollständig ab.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 24.06.2008 - Az. VI ZR 156/06; Vorinstanzen: LG Berlin, Urteil vom 22.11.2005 - Az. 27 O 787/05; KG Berlin, Urteil vom 13.06.2006 - Az. 9 U 251/05 <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Klägerin schied am 27. April…
Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis gegen Bild ab
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Klägerin schied am 27. April 2005 aus dem Amt der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein aus. Sie beanstandet, an diesem Tag und am Folgetag von Reportern der Beklagten verfolgt und fotografiert worden zu sein. Ferner beanstande…
BGH: Werbung für Telefondienstleistungen - Die Anforderungen an die Angabe von Preisen gemäß § 1 PAngV bestehen allein im Blick auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte und nicht für diejenigen, die für die Verwendung der angeb
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Anforderungen an die Angabe von Preisen gemäß § 1 PAngV bestehen allein im Blick auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte, nicht auch für Produkte, die für die Verwendung der angebotenen oder beworbenen Produkte erforder…
“Gewinn-Auskunft” unter Angabe einer 0190-Tel.-Nr.
Handakte WebLAWg / Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine “Gewinn-Auskunft” unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, w…
