Contipark - Vorsicht beim Parken ohne gültigen Parkschein

Nachdem in diesem Beitrag von mir schon viele Kommentare zu Contipark abgegeben wurden und ich immer öfters Anrufe dazu bekomme, möchte ich der Contipark einen eigenen Beitrag widmen.

Die Contipark betreibt in ganz Deutschland - vorallem an Bahnhöfen - Parkplätze. Die Parkplätze sind wohl regelmäßig frei befahrbar und es gibt einen Automaten, an dem man seinen Parkschein ziehen kann.

Wer keinen Parkschein zieht oder die vorab bezahlte Parkzeit überschreitet, erhält ein Knöllchen - soweit so gut.

Allerdings sind die Knöllchen ziemlich teuer und wer nicht zahlt, erhält Anwalts- und Inkassoschreiben, so zumindest berichten Betroffene in den Kommentaren zu oben erwähntem Beitrag (ab etwa Kommentar # 400). Ein Knöllchen schlägt da schnell mal mit etwa 20 EUR zu buche - die Mahnung kostet schon ca. 40 EUR - beim Inkassoschreiben werden es etwa 7o EUR und im Anwaltschreiben werden ca. 80 EUR gefordert, so wird berichtet.

Tja, dagegen sind Knöllchen von der städtischen Politesse eine richtiges Schnäppchen.

Und wieso kann Contipark soviel verlangen? Es handelt sich um privat bewirtschafteten Parkraum, auf dem die Einstellbedingungen gelten, die sicher irgendwo aushängen. Da es sich aber um privaten Parkraum handelt, gilt nach meiner Auffassung nicht die Halterhaftung, sondern nur der der Fahrer schließt mit Contipark einen Mietvertrag ab, den er verletzt, wenn er nicht oder nicht genügend Parkgebühren bezahlt. Nur gegen den Fahrer könnte nach meiner Auffassung ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden.

Ich verweise insoweit auf meine rechtlichen Betrachtungen zur Parker Louis in Dresden, die hier entsprech…

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Themen: Deutschland , Anwaltsleben , Contipark

Erschienen 17. April 2008 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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Kommentare zu "Contipark - Vorsicht beim Parken ohne gültigen Parkschein":

6. September 2008 von Heinke Eichhorn — Ich bin ebenfalls in die Contipark-Falle geraten. War nicht der Fahrer, bin aber der Fahrzeug-Halter. Habe entsprechend geschrieben und kompromissbereit ca. die Hälfte der Forderung überwiesen. Auf meine Schreiben wird mit keinem Wort eingegangen. Stereotyp wird die gleiche Leier der Vertrags- und Unterstellbedingungen wiederholt. Ich habe nun eine Ratenzahlung angefangen, die sich über einen gewissen Zeitraum hinziehen wird, bis Forderung ganz abgetragen. Dennoch - Contipark geht den nächsten Schritt zum infoscore Forderungsmanagement. Der von mir abgetragene Betrag wird zwar angerechnet, aber natürlich erhöht sich die Restforderung um entsprechende "Gebühren" des Inkassounternehmens. Meine Frage: Warum wird man derartig in die Enge getrieben und Kompromissvorschläge werden einfach ignoriert ? Hier sehe ich keinerlei Entgegenkommen. Kann ich das Inkassoschreiben ebenfalls ignorieren und mit meiner Ratenzahlung auf die ursprüngliche Forderung von Contipark fortfahren (jetzt noch 19,70 Euro), ohne dass ich weitere Forderungen der Inkassofirma erhalte ?
Danke für Ihre Bemühungen.
5. Mai 2010 von win wissen — Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
Der Anwalt stellt KEINEN Mahnbescheid, weil er weiß, dass er damit keinen Erfolg hat.

Durch das Abstellen des Fahrzeugs ist ein Vertrag zwischen FAHRER und Parkplatzpächter zustandegekommen.
Der Pächter hat aber keine Chance, die Identität des Fahrers zu ermitteln.
Deshalb wendet er sich in der Folge an den HALTER des Fahrzeugs.
Bei Fahrer und Halter muss es sich ja nicht um dieselbe Person handeln ;)

Ich habe das im letzten Jahr durchexerziert.
Wohldosiert steigt mit jedem Brief der geforderte Betrag. Damit spielt man aber nur mit den Nerven des Halters.
Erst Forderung und Mahnung vom Parkplatzpächter.
Dann Forderung und Mahnung durch eine Inkassogesellschaft.
Schließlich meldet sich die Anwaltskanzlei. Butterweich kommen die sogar mit Teilzahlungsangeboten.
Dümmer kann man ja gar nicht kundtun, dass man kein Mittel zur Durchsetzung hat.
Trotzdem wird versucht, den Nervenkrieg mit der Androhung eines Mahnbescheides zu eskalieren.

Das kann man sich aber ersparen, wenn man gleich auf das erste Schreiben des Anwalts mit einem kurzen, knackigen Brief zeigt, dass man über juristische Kenntnisse verfügt und sich eben nicht weichkochen lässt:
"Ihr Schreiben vom x.xx.xx enthält keinen schlüssigen Sachvortrag und wird deshalb von mir nicht bearbeitet."
Diese Formulierung lernt jeder Jurastudent im ersten Semester.
Sofort ist Ruhe im Karton.
Von dem Anwalt hört man nichts mehr.

Legt den Leuten das Handwerk!
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