“Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften”

Die “Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften“, titelt die Piratenpartei in einer Pressemeldung zur Festnahme der angeblichen Betreiber von MegaUpload – einem Onlinedienst, über den Dateien ausgetauscht werden konnten und der laut Vorwürfen amerikanischer Strafverfolgungsbehörden zur Urheberrechtsverletzung im großen Stil gedient haben soll.

So wünschenswert es ist, dass gerade die Piratenpartei sich vor dem Hintergrund dieser Aktion erneut zu urheberrechtlichen Fragen positioniert, so sehr enttäuschen doch die leider undifferenzierten Äußerungen von Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, in der Pressemeldung:

“Rechtlich gesehen bieten Filehoster etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an – es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen“, so Popp. Der Dienst habe sich nach eigenen Angaben strikt an die Regelungen des einschlägigen Digital Millenium Copyright Acts gehalten. “Dass sie mit einer ähnlichen Dienstleistung Geld verdienen wollen”, so Popp weiter, “und sich dabei an die Gesetze halten, kann man ihnen wohl kaum zum Vorwurf machen.”

Finde die Fehler.

Schon praktisch gesehen kann man wohl kaum einen Vergleich zwischen einem Lagerhallenbetreiber und einen Fileserveranbieter wie MegaUpload anstellen. Der eine stellt Lagerraum für die Aufbewahrung zur Verfügung, der andere optimiert und vermarktet seine Dienste gezielt auch für den Austausch (und nicht nur das Abspeichern) von Dateien. Und obwohl auch ich ein großer Anhänger von Analogien bin, um rechtliche Zusammenhänge zu erschließen und zu erklären, halte ich den Vergleich zwischen Lagerhallenanbieter und Fileserveranbieter auch rechtlich etwas (sehr) kurz gegriffen – schon allein wegen unterschiedlicher Kontrollmöglichkeiten. Der Dienst, so heißt es in der Pressemitteilung der Piratenpartei weiter, habe sich nach eigenen Angaben an die gesetzlichen Regelungen gehalten. Und dass die Betreiber sich “an die Gesetze halten, kann man ihnen wohl kaum zum Vorwurf machen“. Nein, das sicher nicht. Aber dieser Vorwurf wird auch nicht erhoben – sondern der, dass die Betreiber sich gerade nicht an die Gesetze gehalten haben. Und das werden die Betreiber selbst wohl kaum zugeben. Vertraut man seinen eigenen Angaben, dann hat ja auch Karl Theodor zu Guttenberg mit seiner Dissertation nicht getäuscht.

Zudem überrascht eine Parallele, die Popp in der Pressemitteilung zieht: “Wir erleben hier eine Wiederholung der Pirate-Bay-Razzia von 2006, die einst zur Gründung der Piratenparteien führte. Damals wurden auf Betreiben der USA Server in Schweden beschlagnahmt, weil The Pirate Bay US-Gesetze verletzt haben soll. Im aktuellen Fall hat man auch noch ausländische Staatsbürger – drei Deutsche und einen Niederländer – einkassiert.”

Sicher bestehen zwischen beiden Fällen insofern Parallelen, als dass es…

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Themen: Austausch , Andreas Popp , Contentmafia , Piraten Urheberrecht
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 20. Januar 2012 auf http://www.kriegs-recht.de.

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