echo “hallo welt”;
das Richtige | 20. Juli 2011 — So ich starte mal mit diesem Beitrag in die mir noch recht unbekannte Welt des bloggens. Ich muss eingestehen, dass ich niemals…
Dieses Blog ist ausgesprochen jung. Da es mein Erstes ist, habe ich natürlich Meister Google bemüht, um herauszufinden, wie ich es bekannter machen kann. Ich will schließlich auch für ein Publikum bloggen, sonst könnte ich ebenso gut Tagebuch schreiben.
In diversen Foren und Blogs wird dabei immer wieder auf die Blog-Verzeichnisse hingewiesen, in die man sich doch einfach kostenlos eintragen solle.
Mehr oder minder aktuelle Listen solcher Dienste gibt es z.B. hier und hier.
Kost ja nix, einfach mal ausprobieren habe ich mir gedacht. Schon beim Lesen der Nutzungsbedingungen für Blogger.com habe ich mich darüber geärgert, dass Google eine einfache Lizenz für meinen kompletten Content haben möchte.
Da hab ich mit Schlucken zugestimmt.
Nun habe ich mir einfach mal die Blog-Verzeichnisse angeschaut und wollte mich anmelden. Was wollen die Freunde neben Codeeinbindungen, Backlinks etc. haben? Gleich der Erste möchte EINE EINFACHE LIZENZ für meinen GESAMTEN CONTENT. Das steht dann außerdem natürlich nur im Kleingedruckten, sprich in den AGB. Ich war ziemlich überrascht, würde aber dennoch nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass die Gerichte die entsprechenden Klauseln mit der Begründung kippen.
Content ist letztlich das wertvollste, was ein Blog, vor allem ein kleinerer, hat. Der Betreiber eines derartigen Portals könnte mit den Lizenzen der dort gelisteten Blogs zum Beispiel deren beliebteste (auch langfristig) Artikel sammeln und auf einem eigenen Portal veröffentlichen, das ob des hochwertigen Contents erhebliche Werbeeinnahmen erzielen und sogar Besucher von den Ursprungsblogs abziehen könnte.
Da ich bisher überall nur Listen mit Blogverzeichnissen und Empfehlungen gelesen habe, werde ich mir im Folgenden einige Portale vornehmen und auf die Verpflichtungen, die der Blogger eingehen muss, auflisten. Die Liste, wie auch die aufgelisteten Verpflichtungen erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Der Name des Portals wird jeweils mit einem Link auf die AGB hinterlegt.
1. blogverzeichnis.eu: Einfache Lizenz, Prozessstandschaftsvereinbarung
„erteilt der Blogger dem BlogVerzeichnis ein uneingeschränktes, übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den durch ihn eingestellten Beiträgen. Insbesondere ermächtigt er das BlogVerzeichnis allfälligen Daten-Diebstahl (Spidering) seiner Daten gerichtlich zu verfolgen“
2. bloggerei.de: Einbindung eines Linkicons
3. blogalm.de: Nichts Auffälliges, da hab ich mich mal angemeldet
4. topblogs.de: Code zur Besucherzählung muss eingebau…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. November 2010 auf http://bearbeiter.blogspot.com.
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