Cinerenta Filmfonds: Steuernachzahlungen für Anleger?
CLLB - Rechtsanwälte | 13. Oktober 2009 — Wie das Finanzamt München mitteilte, wurde dem Filmfonds Cine Pictures von den Finanzbehörden die Gewinnerzielungsabsicht aberk…
Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Hinweise darauf, dass die Commerzbank nach den VIP Medienfonds 3 und 4 auch bei ihrer Hybrid Anleihe mit der WKN CK 4578 die Regeln der ordnungsgemäßen Anlageberatung nicht immer eingehalten hat.
Danach soll die Commerzbank AG im Jahr 2006 vornehmlich älteren Kunden ihre Commerzbank Hybrid Anleihe (WKN CK 4578) vermittelt haben. Kernpunkt der Beratung soll hierbei die angeblich besondere Sicherheit der Anlage gewesen sein, die sich - wie Betroffene übereinstimmend berichten - nach Aussage der Filialbetreuer aus dem Umstand ergeben würde, dass die Anleihe von der Commerzbank selbst emittiert wurde.
Auf Risiken, die gerade einer solchen Unternehmensanleihe immanent sind, wurde hingegen in der Regel anscheinend nicht hingewiesen. Somit erfolgte kein Hinweis auf den Umstand, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt. Auch wurde demnach nicht erläutert, dass Hybridanleihen nachrangig ausgestaltet sind, d.h., dass Forderungen des Anleihegläubigers im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden, und dass die Höhe der Rendite ebenfalls nicht sicher ist, sondern von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abhängt. Ferner wurden den Anlegern oftmals nicht erläutert, dass sie im Gegensatz zu einem Aktionär keinerlei Stimmrechte haben. Auch die nur sehr erschwerte Fungibilität der Beteiligung und deren Konsequenz wurden nicht dargelegt.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.", so Rechtsanwalt István Cocron von der…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Juni 2009 auf http://www.cllb.de.
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