Coburger Treppensturz

Die Besucherin einer Kirchenmusikveranstaltung stürzte auf der letzten oder vorletzten Stufe einer Treppe im Außenbereich der Kirche. Die Treppe hat einen Handlauf auf der linken Seite. Die Besucherin benutzte jedoch die rechte Seite. Sie verlangte daher Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € und Ersatz weiterer Schäden in Höhe von 5.500,00 €. Die Treppe sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Steine mit unterschiedlicher Höhe ragten aus dem Boden und sie habe wegen der vielen ihr entgegenkommenden Menschen die Seite ohne Handlauf benutzen müssen. Die Kirchengemeinde wendete ein, die Besucherin wohne in der Nähe der Kirche und sei mit der Treppe hinreichend vertraut. Den Sturz hätte sie leicht vermeiden können, wenn sie die linke Seite der Treppe mit dem Handlauf benutzt hätte. Dies sah das Landgerich…

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Themen: Landgericht , Coburg , Stufe , Treppe , Dies Und Das

Erschienen 14. November 2011 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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