BSI veröffentlicht Eckpunktepapier Cloud Computing
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Nachdem ich mich in den letzten Wochen schon mit verschiedenen Themen im Zusammenhang mit dem Cloud Computing beschäftigt habe, möchte ich heute auf ein Problem eingehen, welches im Zweifel zu akuten Problemen führen kann: Den Sperrrechten des Anbieters!
Hier geht es um die Frage, wann der Anbieter Ihren Zugang zu Ihren Daten und / oder den von ihm erbrachten Dienstleistungen sperren kann. Die großen Anbieter wie Amazon oder Microsoft machen es sich an dieser Stelle relativ einfach. So ist bei Amazon in den Nutzungsbedingungen ein Sperrrecht gegeben, wenn
Ihre Nutzung der Dienstleistung als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wird Dritte aufgrund Ihrer Nutzung des Services Haftungsansprüche gegen Amazon geltend machen Sie mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes mehr als 14 Tage in Verzug kommen oder Sie ihr Geschäft einstellen oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wirdWenigstens die beiden letzten Punkte können zu schmerzhaften Sperrungen führen. Stellen Sie sich doch einmal vor, bei Ihrer Bank wird ein Fehler gemacht auf Grund dessen Ihre Zahlung nicht rechtzeitig weitergeleitet wird, oder ein Mitarbeiter der Buchhaltung wird krank oder ist im Urlaub und deshalb bleibt eine Überweisung einmal zwei Wochen liegen. Dann wäre Ihr Anbieter (in diesem Falle Amazon) dazu berechtigt, Sie auszusperren. Was dies für Sie bedeutet ist klar: Sie können schlicht nicht arbeiten! Wenn Sie Speicherplatz gemietet haben, kommen Sie nicht an Ihre Daten. Wenn Sie eine Programmierumgebung gemietet haben, können Sie nicht arbeiten. Beide Fälle können rein wirtschaftlich einen nicht zu ermessenden Schaden in Ihrem Unternehmen auslösen.
Aber auch der vierte Punkt ist nicht zu unterschätzen. Dass ein Unternehmen eine Insolvenz anmeldet, heißt ja noch lange nicht, dass auch das Geschäft aufgegeben wird. Im Gegenteil: Sehr oft wird weitergearbeitet und im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Schulden bereinigt und das Unternehmen fortgeführt. Dies geht aber nur, wenn Sie auch arbeiten können. Ohne Ihre Daten geht das aber nicht!
Deshalb auch hier: Vereinbare…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. November 2011 auf http://www.breuning-winkler.de.
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