CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der ALAG Auto Mobil AG
München/Berlin, 16.10.2008 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der ALAG Auto Mobil AG, welche im Zusammenhang mit der
Empfehlung zum Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung nicht hinreichend über die Risiken einer derartigen Beteiligung informiert
wurden.
In diesem Zusammenhang weist Dr.
Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte darauf hin, dass unter Umständen
Schadensersatzansprüche sowohl gegen die ALAG Auto Mobil AG als auch gegen den tätig gewordenen Anlageberater in Betracht kommen.
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn der Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die sich aus der
Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter ergeben, hingewiesen wurde. „Zu nennen sind hier insbesondere das Haftungsrisiko, das
Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals sowie der mangelnden Fungibilität, also Wiederveräußerbarkeit.“, Dr. Henning
Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Wurde der Anleger im Rahmen der Beratung über diese Risiken nicht umfassend aufgeklärt, besteht die Möglichkeit, die gesamte Einlage
zurückzuerhalten. In…
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