CLLB Rechtsanwälte in Sachen Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG auch vor dem OLG Stuttgart erfolgreich. Anleger
erstreitet € 31.238,63 Schadensersatz gegen VR-Bank Aalen eG
Mit Urteil vom 16.04.2009 hatte das Landgericht Ellwangen einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz
in Höhe von € 31.238,63 gegen die VR-Bank Aalen eG zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der VR-Bank Aalen eG eine
Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 30.000,00 erworben.
Gegen das Urteil hatte sowohl die VR-Bank Aalen eG als auch der Anleger (das LG Ellwangen hatte den mit eingeklagten entgangenen
Gewinn nicht zugesprochen) Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt.
In der mündlichen Verhandlung vom 08.04.2010 hat der 19. Zivilsenat des OLG Stuttgart keinen Zweifel daran gelassen, dass er die
VR-Bank Aalen ebenfalls wegen unterbliebener Aufklärung über die Warnungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen vor
dem Erlösversicherer NEIS sowie wegen unterbliebener Aufklärung über bezogene Provisionen zum Schadensersatz verurteilen wird. Da
auch der 19. Bedenken im Hinblick auf den geltend
gemachten entgangenen hatte, empfahl er beiden
Seiten, die eingelegten Berufungen zurück zu nehmen. Es wurde sodann ein Vergleich geschlossen, welcher der Verurteilung durch das
Landgericht Ellwangen in der Hauptsache entsprach und aufgrund dessen die VR-Bank Aalen eG dem geschädigten Anleger € 31.238,63
Schadensersatz bezahlen musste.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt viele Anleger insbesondere der ApolloMedia GmbH & Co. 3 bis 5. Filmproduktion KG, welche
bei der jeweiligen Empfehlung zum Erwerb der Beteiligungen nicht darüber aufgeklärt wurden, dass bereits am 24.1.1997 sowie nochmals
Mitte 1998 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des
Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden.
Aufgrund der beispielhaften Erwähnung der NEIS im Emissionsprospekt sind Anlageberater dazu verpflichtet, Erkundigungen über die NEIS
einzuziehen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da sie dies in den der Kanzlei CLLB
Rechtsanwälte bekannten Fällen ausnahmslos unterlassen haben und demzufolge die Anleger über die Zweifel an der Seriosität und
Bonität der NEIS nicht in Kenntnis setzten, haben Anlageberater in diesen Fällen ihre Informationspflichten verletzt.
Die in einem sehr positi…
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