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CICERO kämpft für die Pressefreiheit - Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht

am 08.11.2006 von blog ::: medienrecht-informationen

In der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006 wird sich das Bundesverfassungsgericht mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs des Politmagazins CICERO befassen (Az.: 1 BvR 2045/06 und Az.: 1 BvR 538/06), so verlautete es heute aus Karlsruhe. Diese steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift. Dabei geht es um die Beschlagnahme der physikalischen Datenkopie der Festplatte des Computers eines ehemaligen Mitarbeiters der CICERO-Redaktion.
Vorwurf: Beihilfe zum Geheimnisverrat
Im April 2005 veröffentlichte CICERO einen Artikel über den mittlerweile ums Leben gekommenen Terroristen Abu Mousab al Zarqawi. In diesem Beitrag wird aus einem internen, als Verschlusssache gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) ausführlich zitiert.
Durch diesen Artikel des Journalisten Bruno Schirra sah die Staatsanwaltschaft Potsdam allerdings wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinträchtigt. Die Staatsanwälte leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und beantragten beim Amtsgericht Potsdam erfolgreich die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Autors sowie der Redaktionsräume der Zeitschrift CICERO in Potsdam.
Begründung: Der Journalist habe ein Geheimnis im Sinne des § 353 b Strafgesetzbuch (StGB) veröffentlicht und hierdurch eine strafbare Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses begangen. Sowohl Schirra als auch dem CICERO-Chefredakteur sei bekannt gewesen, dass der Mitarbeiter des BKA den Bericht mit der Absicht weitergegeben habe, den geheimen Inhalt der Mitteilung in der Presse zu veröffentlichen.
Die Strafverfolger stellten Mitte September 2005 in den Redaktionsräumen schließlich verschiedene Datenträger sicher und kopierten die Festplatte des Computers, mit welchem der seinerzeit für den Artikel zuständige Redaktionsmitarbeiter gearbeitet hatte.
Pressefreiheit verletzt?
Dieser Durchsuchung hätten die Gerichte, das anordnende Amts- sowie das die Beschewerde verwerfende Landgericht, ihren …

CICERO kämpft für die Pressefreiheit - Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht

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Pressefreiheit: Stichwort Cicero

advobLAWg / Spiegel Online:In seinem Vorgehen gegen unabhängigen Journalismus wird Bundesinnenminister Otto Schily maßlos: Seine Vorschläge, die Berichterstattung zu gängeln, sind verfassungswidrig. …

Cicero-Affäre und Pressefreiheit

strafprozess / In meinem gestrigen Beitrag habe ich verpasst, auf den Zusammenhang hinzuweisen, in dem der Artikel von Baumann stand: die Cicero-Affäre, die in Deutschland die Themen um die Spiegel-Affäre aus dem Jahr 1962 neu lanciert hat.In einem wenig überzeu…

Die Pressefreiheit ist eine besonders zarte und schöne...

blat.antville: Simons Blawg / Gegen das schnelle Vergessen - noch einmal: Cicero (Wolfram Weimer) zur Cicero-Affäre.…

“CICERO” vor dem Bundesverfassungsgericht - Bundesregierung gegen Journalistenprivileg

JuracityBlog / Darf die Presse alles sagen, schreiben und senden, ohne in Konflikt mit dem Strafrecht zu kommen? Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird das Bundesverfassungsgericht, das sich seit vergangenen Mittwoch mit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeakt…

“CICERO” vor dem Bundesverfassungsgericht - Bundesregierung gegen Journalistenprivileg

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Entscheidung in Sachen Cicero

RA-Blog / Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins Cicero im April 2005 für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, 1 BvR 538/06 vom 27.02.2007). Anlass für die Durchsuchung waren Zitate aus einem BKA-Berich…

CICERO: Durchsuchung der Redaktionsräume war verfassungswidrig

JuracityBlog / Mit der Anordnung einer Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO sowie der Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel wurde in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz. 2…

CICERO: Durchsuchung der Redaktionsräume war verfassungswidrig

blog ::: medienrecht-informationen / Mit der Anordnung einer Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO sowie der Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel wurde in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz. 2…

“Cicero”-Durchsuchung war verfassungswidrig

Rechtblog / Die Kurzfassung: Die Durchsuchung der Redaktion des Magazins “Cicero” wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen war verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urte…

Nachspiel der Cicero-Affäre

Rechtblog / Die Durchsuchungsaktion bei der Zeitschrift Cicero hat ein juristisches Nachspiel beim Bundesverfassungsgericht. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ist inzwischen in Karlsruhe eingegangen. Wir hatten über den Fall bereits mehrfach bericht…

Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

Streitsache / Blog / Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich. Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.Leitsätze zum Urteil des Ers…

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Der Autor und sein Blog

Thomas Hellwege

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