Chronische Krankheiten dürfen beim Versicherungsabschluss nicht verschwiegen werden
am 16.03.2006 von ElbeBlawg
Ein Versicherungsunternehmen darf den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Leistung verweigern, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte, dass er bereits seit fünf Jahren an Diabetes litt. Gerade chronische Erkrankungen seien den Versicherten regelmäßig sehr bewusst, von bloßer Unacht- samkeit könne daher nicht ausgegangen werden. Aus diesem Verschweigen sei daher ohne weiteres der Rückschluss auf eine Täuschungsabsicht zuzulassen, so die Richter des OLG Koblenz.
OLG Koblenz, Urt. v. 14.06.2002 (Aktenzeichen: 10 U 1733/01)
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Chronische Besserwisserei ...
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Mausarm keine Berufskrankheit
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Recht und Alltag / Der paffende Marlboro-Man als Inbegriff von Freiheit und romantischen Abenteuern? Wer heute noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Rauchen führt in der Regel in den Tod - mittlerweile nachzulesen auf jeder Zigarettenpackung. Der trotzdem s…
