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Chronisch heisst nicht dauerhaft

am 05.03.2007 von http://www.ra-blog.de

Eine Mandantin hat den Vertrag mit einem Fitness-Studio außerordentlich wegen einer Erkrankung, die dazu führt, dass sie körperlich nur sehr eingeschränkt belastbar ist, gekündigt. Ein Attest über die chronische Erkrankung war beigefügt.

Es schreibt der Kollege, der die ständigen Interessen des Fitness-Centers vertritt:

(...) ist bei der genannten Krankheit eine sportliche Tätigkeit nicht - dauerhaft - ausgeschlossen.

Ach so? Und …

Rechtsberatung durch die Mucki-Bude

kanzlei-hoenig.info / Die Mandantin wollte nicht mehr ins Fitness-Center, hatte aber einen Jahresvertrag abgeschlossen. Da sie das Angebot nicht mehr genutzt hat, wollte sie natürlich auch nicht mehr zahlen. Damit war das Studio aber nicht einverstanden. Die Mandant…

Fitness; Vorfälligkeitsklausel

SportyLaw / Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studios, nach welcher im Falle des schuldhaften Verzuges eines Mitglieds, welches sich vertraglich für zwei Jahre an das Fitness-Studio gebunden hat, mit zwei Monatsbeiträgen die ges…

Fehlende Fitness

RA-Blog / Mietrecht. Ein Mandant hat einen neuen Mietvertrag abgeschlossen über eine Wohnung, in der er schon lange wohnt. Bei dem neuen Vertrag ging es eigentlich nur darum, dass seine Mitbewohnerin aus dem Vertrag entlassen wurde und der Mandant nun allein…

Fragen nach Erkrankung

Handakte WebLAWg / Hinsichtlich der Zulässigkeit von Einstellungsfragen gilt grundsätzlich: Eine Auskunftspflicht des Bewerbers endet dort, wo dessen Persönlichkeit tangiert wird, ohne dass hierfür aus Sicht des Arbeitgebers sachliche Gründe vorliegen. Für Fragen…

Die machen mich krank

Panorama / Aus einem e-mail-Wechsel mit der 1&1 Internet AG Montabaur:Sehr geehrte Frau Musterkunde,wir bedauern sehr, dass Sie Ihren 1&1 DSL-Vertrag yyyyyyyy mit der Kundennummer xxxxxxxxx gekündigt haben. Ihr Vertrag endet am 10.12.2008. Wenn in diesem Vertr…

Lebensverkürzende Krankheit als Strafzumessungskriterium

Vier Strafverteidiger / Sehr feine Unterschiede bei der Bewertung einer schweren Krankheit als Strafzumessungskriterium hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung gefunden: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 214/07 vom 19. Juni 2007 Das Landgericht hat strafmildernd…

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