Chronik eines “Webtracking[s] jenseits des Rechts”

Lennart Schüßler

Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von verschiedenen Webtracking-Tools ist derzeit in aller Munde. Chronologisch lässt sich das wie folgt belegen:

10. Januar 2011 – Interview mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar in FAZ:

„Google spielt auf Zeit und sieht nicht die Notwendigkeit, Google Analytics den rechtlichen Anforderungen in Deutschland anzupassen. […] Damit macht man sich den Umstand zunutze, dass die rechtliche Verantwortung für den Einsatz von GA nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liegt. Google versteckt sich offenbar hinter deren Rücken.“

12. Januar 2011 –Kollege Stadler titelt in seinem Blog:

“Website des Hamburger Datenschutzbeauftragten selbst nicht datenschutzkonform? […] der Auftritt des Datenschutzbeauftragten [ist] Teil von “hamburg.de” […] und dort [wird] das Statistik-Tool der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) eingesetzt […], [welches] Daten über die Besucher der Website sammelt und an die IVW weiterleitet, u.a. auch die IP-Adressen der Seitenbesucher.”

12. Januar 2011 – Kommentar des Datenschutzbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg Caspar zum Blog des Kollegen Stadlers:

“Der Online-Auftritt meiner Dienststelle läuft über Hamburg.de. Über die technische Infrastruktur unserer Seite entscheiden daher nicht ich oder meine Mitarbeiter, sondern dieses Unternehmen. Dass die momentane Konfiguration nicht unseren Anforderungen entspricht, war uns schon vor den entsprechenden Presseberichten bewusst. “

14. Januar 2011 – Presseerklärung des Hamburger Datenschutzbeauftragten (“Statement gegen Webtracking jenseits des Rechts”):

“Anfang dieser Woche stellte sich heraus, dass die auf dem Internetportal hamburg.de eingesetzte Tracking-Software den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als Dienstelle der Hamburgischen Verwaltung Teil des öffentlichen Auftritts der Stadt Hamburg auf dieser Seite ist, hat daraufhin sein Internetangebot von der Seite genommen.”

14. Januar 2011 – Eintrag auf “intern.Hamburg.de” (dem offiziellen Stadtportal für die Hansestadt Hamburg):

“Wir nehmen Datenschutz ernst! […] Wichtig also: Der Blogbeitrag von Thomas Stadler spricht Datenschutzmängel bei über 1.400 deutschen Websites an, die der IVW angeschlossen sind. […] Fakt ist: Die InfOnline speichert keine IP-Adressen, weder gekürzt noch in Originallänge. Aber sie nutzt zur Zeit die vollständige IP-Adresse, um eine Georeferenzierung durchzuführen […]. Nach der Bildung der Georeferenz wird die IP-Adresse vollständig gelöscht.

24. Januar 2011 – Pressemitteilung des Landesbeauftra…

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Themen: Datenschutz , Google , Personenbezogene Daten , Caspar , Ip-adressen , Webtracking , Datenschutzbehörde

Erschienen 26. Januar 2011 auf http://www.itlawcamp.de.

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