LG Hamburg: Diverse AGB-Klauseln von Google unzulässig
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Seit Mittwoch den 3. September 2008 steht Googles neuester Streich, der Internetbrowser Chrome, zum Download bereit. Google verspricht einen stabilen Browser, der größeren Bedienkomfort und ein verbessertes Surferlebnis bietet- was bisher auch durch positive Bewertungen bestätigt wird. Doch bei genauerem Hinschauen verbirgt sich hinter Chrome weit mehr als der normale Internetuser erwartet. Über die Adresszeile des Browsers, und nicht wie üblich über die Eingabe auf der Google-Homepage, wird Google mit sensiblen Daten versorgt. Der Unterschied zu anderen Browsern besteht darin, dass Chrome den Browserverlauf direkt an Google übermittelt und somit nicht “nur” lokal auf dem Benutzerrechner abspeichert. Welche Daten im genauen an Google übermittelt werden, kann in den Datenschutzbestimmungen nachgelesen werden.
Dort heißt es:
11. Inhaltslizenzierung von Ihnen
11.1 Das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Rechte, die Sie hinsichtlich Ihrer mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte bereits besitzen, verbleiben in Ihrem Besitz. Durch das Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz zum Vervielfältigen, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen, Veröffentlichen, zum öffentlichen Darstellen und Anzeigen sowie zum Vertreiben sämtlicher mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte. Diese Lizenz dient einzig dem Zweck, Google das Anzeigen, Vertreiben und Bewerben der Services zu ermöglichen, und kann gemäß den sonstigen Bedingungen des jeweiligen Service jederzeit wieder entzogen werden.
11.2 Sie erkennen an, dass diese Lizenz Google dazu berechtigt, die Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen zugänglich zu machen, die mit Google zum Zweck der Bereitstellung syndizierter Services zusammenarbeiten, sowie die Inhalte im Rahmen der Bereitstellung solcher Services zu nutzen.
11.3 Sie erkennen an, dass Google im Zuge der technischen Schritte, die zum Bereitstellen der Services für deren Nutzer erforderlich sind, dazu berechtigt ist, (a) Ihre Inhalte über mehrere öffentliche Netzwerke und verschiedene Medien zu übermitteln und zu vertreiben und (b) Änderungen an Ihren Inhalten vorzunehmen, die erforderlich sind, damit die Inhalte den technischen Anforderungen der angeschlossenen Netzwerke, Geräte, Services oder Medien entsprechen. Sie stimmen zu, dass Google durch diese Lizenz die Berechtigung zum Durchführen dieser Aktionen erteilt wird.
11.4 Sie versichern gegenüber Google, dass Sie über alle erforderlichen Rechte, Befugnisse und Vollmachten verfügen, die weiter oben genannte Lizenz zu vergeben.
Laut den ursprünglichen Bestimmungen sichert sich Google also das Recht, alle Nutzereingaben, die über den Browser in Erfahrung gebracht werden, uneingeschränkt weiterverwenden zu dürfen - so pressetext.de in einem Artikel über die an Google geäußerte Kritik.
So heißt es in den Datenschutzhinweisen, dass bei der Installation “mindestens eine eindeutige Anwendungsnummer” generiert wird und diese bei jedem Update übertragen wird. Auch bei Eingaben in der Adresszeile werden Daten an Google gesendet. Die Vorschläge werden von Google Servern bezogen und dafür muss Google wissen was der Nutzer schon eingegeben hat. (via)
Diese Funktion lässt sich zwar abschalten, bedenklich erscheint aber, dass diese Funktion standardmäßig eingschaltet ist und so - bei Unkenntnis über diese Abschaltmöglichkeit werden also auf jeden Fall Daten gesendet.
Der Suchmaschinenriese begründet die Datenübermittlungsfunktion damit, dass die eingegebenen URLs gespeichert werden, um vermeintlich bessere Adressvorschläge machen zu können. Ob man Google glauben kann, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter gegeben werden und ob wirklich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, wird sich im Laufe der Zeit oder spätestens nach den ersten Skandalnachrichten zeigen.
Somit findet sich Google mit Chrome wie schon des öfteren im Spannungsfeld zwischen Kundenservice und Datenspionage wieder.
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