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chris.blog ./. Norouzi

am 22.07.2008 von http://chrisblog.de

Liebe Jurastudenten, liebe Rechtsreferendare, liebe Volljuristen! Der folgende Beitrag handelt nur vordergründig von dem Thema Wahlfeststellung; wer sich für Letztere also nicht interessiert oder meint, davon nichts zu wissen, soll sich nicht abschrecken lassen, diesen Beitrag zu lesen und vor allem auch zu kommentieren. Er gehört in die (hiermit ins Leben gerufene) Kategorie chris.blog interaktiv, denn ich will nicht nur etwas erzählen, sondern vor allem auch etwas erfragen. Umso mehr Meinungen ich bekomme, desto besser!
Um mir das im Studium vernachlässigte Thema Wahlfeststellung angesichts der in bedrohliche Nähe rückenden zweiten juristischen Staatsprüfung zu erschließen, habe ich mir den Aufsatz „Grundfälle zur Wahlfeststellung, Präpendenz und Postpendenz” von Rechtsreferendar Dr. Ali B. Norouzi, erschienen in der JuS 2008, 1, 17, besorgt. Schon auf Seite 18 geriet ins Stocken. Dort wird folgender Fall erzählt:
T hat einen Diebsthal begangen. Seine Freundin F behauptet bei ihrer polizeilichen Vernehmung bewusst wahrheitswidrig, während der (wohl feststehenden) Tatzeit mit T in ihrer Wohnung gewesen zu sein. Es erscheint möglich, lässt sich aber nicht nachweisen, dass F dem T zum Diebstahl Beihilfe geleistet hat.
Gefragt ist nach der Strafbarkeit der F, und der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sie freizusprechen sei. Das dürfte stimmen, doch kommt es mir auf das Ergebnis gar nicht an. Mich interessiert einzig und allein die Begründung, die ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann.
Doch der Reihe nach: Der erste Schritt, wenn man eine mögliche Wahlfeststellung untersuchen will, besteht darin, alle denkbaren Sachverhaltsvarianten isoliert rechtlich zu würdigen. Wenn nach nur einer der denkbaren Varianten eine …

Wahlfeststellung

Sartorienfelder / Ich gebs ja zu: Ich habe die Wahlfeststellung nie so richtig kapiert, bevor ich ins Examen gegangen bin. Und währenddessen auch nicht - prompt kam es dann auch dran, und das auch noch einer fürchterlichen Konstellation, nämlich mit einer actio li…

Anstiftung zum Totschlag in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord

chris.blog » Jura / Da hat man 1.000 Jahre Jura studiert, ist schon seit 500 Jahren Referendar und hat sich noch nie über diese Konstellation Gedanken gemacht: A stiftet B an, den C zu töten, wobei er irrig davon ausgeht, bei B werde ein persönliches Mordmerkmal vorl…

Juristische Ausbildungsliteratur

Juristisches bei unfehlbar.net / Aus dem Inhaltsverzeichnis der aktuellen JuS (1/2008): Weichbrodt: E.T.A. Hoffmann (1776 bis 1822) Frahm, Würdinger: Der Eigentumserwerb an Kraftfahrzeugen Norouzi: Grundfälle zur Wahlfeststellung, Präpendenz und Postpendenz Huber:…

Mit 5 Promille fährt´s sich besser ...

strafblog / ... mag sich ein 54-jähriger Mann gedacht haben, der gestern von der Polizei bei Michendorf in Brandenburg auf einer Autobahnraststätte gestoppt wurde, nachdem er zuvor mit seinem Pkw zwischen der mittleren Fahrspur und dem Standstreifen hin und he…

Juristische Zeitschriften aktuell: 1/2008

Jurakopf / Ich stelle in der Reihe “Zeitschriften aktuell” lesenswerte Beiträge und Urteile aus den jeweils aktuellen Ausgaben der JA und der JuS vor. Ich spreche dabei nur an, was mir ganz besonders aufgefallen ist. Insbesondere wird hier kein Inh…

Polizei

chris.blog » Jura / Tja, was könnte ich euch denn mal über Verwaltungsrecht erzählen? Das ist alles so langweilig, dass es eigentlich nicht in dieses Blog gehört. Na gut, reden wir kurz über die Verwaltungsbehörde, bei der ich meine Station absolviere: die Polizei…

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Christian Michel

Parteilich. Postmodern. Polemisch.

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