Chirurgiemechaniker-Meister

Am 27. Juli 2006 wurde eine Meisterprüfungsverordnung für das Chirurgiemechaniker - Handwerk erlassen, mit der sowohl die Prüfungsanforderungen an neue handwerkliche Entwicklungen angepasst wurden als auch die für eine erfolgreiche Betriebsführung erforderliche Kundenorientierung besonderes Gewicht erhalten hat. Das Chirurgiemechaniker-Handwerk gehört als gefahrgeneigtes Handwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung.

Täglich werden zahlreiche chirurgische Eingriffe vorgenommen, bei denen jede Handlung präzise abläuft. Genauso präzise müssen die chirurgischen Instrumente wie Sche­ren, Skalpelle, Klammern, Nadelhalter, aber auch High-Tech-Endoskope gefertigt sein. Auch bei Geräten und Implantaten, wie z.B. künstlichen Hüft­gelenken, wird von Chirurgiemechanikern Präzisionsarbeit geleistet. Chirurgiemechaniker gestalten die ärzt­lichen Werkzeuge funktionsgerecht, aber auch so, dass sie gut in der Hand liegen. Oft werden nach Vor­gaben von Fachärzten Einzelstücke aus Edelmetallen, Stahl, Kautschuk oder Kunststoffen hergestellt.

Das Chirurgiemechaniker-Handwerk gehört mit knapp 300 Betrieben und einer überschaubaren Zahl jähr­licher Meisterprüfungen zu den kleinen Handwerken. Bisher gab es für das Chirurgiemechaniker-Handwerk noch keine Meisterprüfungsverordnung auf der Grundlage des § 45 Handwerksordnung, sondern die Prüfungsinhalte wurden durch alte Erlasse des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1731) tritt am 1. November 2006 in Kraft.

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Themen: Handwerk
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 15. August 2006 auf http://www.meisen.info.

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