Neue Meisterprüfungsverordnung für das Keramiker-Handwerk
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Am 27. Juli 2006 wurde eine Meisterprüfungsverordnung für das Chirurgiemechaniker - Handwerk erlassen, mit der sowohl die Prüfungsanforderungen an neue handwerkliche Entwicklungen angepasst wurden als auch die für eine erfolgreiche Betriebsführung erforderliche Kundenorientierung besonderes Gewicht erhalten hat. Das Chirurgiemechaniker-Handwerk gehört als gefahrgeneigtes Handwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung.
Täglich werden zahlreiche chirurgische Eingriffe vorgenommen, bei denen jede Handlung präzise abläuft. Genauso präzise müssen die chirurgischen Instrumente wie Scheren, Skalpelle, Klammern, Nadelhalter, aber auch High-Tech-Endoskope gefertigt sein. Auch bei Geräten und Implantaten, wie z.B. künstlichen Hüftgelenken, wird von Chirurgiemechanikern Präzisionsarbeit geleistet. Chirurgiemechaniker gestalten die ärztlichen Werkzeuge funktionsgerecht, aber auch so, dass sie gut in der Hand liegen. Oft werden nach Vorgaben von Fachärzten Einzelstücke aus Edelmetallen, Stahl, Kautschuk oder Kunststoffen hergestellt.
Das Chirurgiemechaniker-Handwerk gehört mit knapp 300 Betrieben und einer überschaubaren Zahl jährlicher Meisterprüfungen zu den kleinen Handwerken. Bisher gab es für das Chirurgiemechaniker-Handwerk noch keine Meisterprüfungsverordnung auf der Grundlage des § 45 Handwerksordnung, sondern die Prüfungsinhalte wurden durch alte Erlasse des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1731) tritt am 1. November 2006 in Kraft.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 15. August 2006 auf http://www.meisen.info.
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