Chipkarte für Arbeitnehmer wird Pflicht

Ab 2012 sollen Arbeitnehmer staatliche Leistungen wie etwa Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld nur noch gegen Vorlage einer elektronischen Chipkarte mit digitaler Signatur bekommen. Ein elektronischer Einkommensnachweis („Elena“) soll künftig alle relevanten Daten des Antragstellers in einer zentralen Datenbank zusammenfassen.

Die geplanten Neuerungen gehen aus einer Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Danach muss jeder Arbeitnehmer, der Sozialleistungen empfängt, bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Chipkarte erwerben und diese mit einer digitalen Unterschrift versehen.

Die Kosten für die Karte sollen bei 10 Euro liegen und werden vom Arbeitnehmer getragen. Mit der digitalen Signatur hat die Behörde automatisch Zugriff auf alle brisanten Daten des Arbeitnehmers, wie etwa Familienstand, Einkommensveränderungen oder Lohn-Zuschläge. (…)

Quelle: Chipkarte für Arbeitnehmer wird Pflicht vom 24.06.2008

Dazu auch: ELENA nimmt wieder Fahrt auf

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Themen: Gesetzgebung , Wohngeld , Kindergeld , Arbeitslosengeld , Arbeitnehmer , Vorlage , Einkommensnachweis Formular

Erschienen 24. Juni 2008 auf http://log.handakte.de/.

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