Chipkarte für Arbeitnehmer wird Pflicht
am 24.06.2008 von http://log.handakte.de/
Ab 2012 sollen Arbeitnehmer staatliche Leistungen wie etwa Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld nur noch gegen Vorlage einer elektronischen Chipkarte mit digitaler Signatur bekommen. Ein elektronischer Einkommensnachweis („Elena“) soll künftig alle relevanten Daten des Antragstellers in einer zentralen Datenbank zusammenfassen.
Die geplanten Neuerungen gehen aus einer Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Danach muss jeder Arbeitnehmer, der Sozialleistungen empfängt, bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Chipkarte erwerben und diese mit einer digitalen Unterschrift versehen.
Die Kosten für die Karte sollen bei 10 Euro liegen und werden vom Arbeitnehmer getragen. …
Arbeitslosengeld ab 2012 nur noch mit Chipkarte
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Regierung beschließt elektronische Signatur für Anträge
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„Elena“ soll Einkommensnachweis vereinfachen
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Kabinett beschließt elektronische Signatur für Sozialleistungen
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Sozialleistungen ab 2012 nur noch mit Hilfe von ELENA
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» heise online - Jobcard: ELENA nimmt wieder Fahrt auf
» Ab 2012: Chipkarte für Arbeitnehmer wird Pflicht | RP ONLINE
Berlin (RP). Ab 2012 sollen Arbeitnehmer staatliche Leistungen wie etwa Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld nur noch gegen Vorlage einer elektronischen Chipkarte mit digitaler Signatur bekommen. Ein elektronischer Einkommensnachwei…
