Chemikalienrichtlinie
am 03.05.2005 von Lichtenrader NotizenDie Zusammenfassung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Chemkalienrichtlinie gibt einen Überblick darüber, welcher Aufwand auf die chemische Industrie zukommen wird, der besonders kleinere Unternehmen überaus stark belasten wird. Es geht um eine eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe. …
Kostenlose Online Beratung für Unternehmen
Handakte WebLAWg / Europaweit einzigartige Online-Beratung zur neuen EU-Chemikalien-Verordnung gestartet. Der von der NRW-Landesregierung und zahlreichen Partnern initiierte Beratungsservice will vor allem kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung der Reach-V…
Novelle des Chemikalienrechts - REACH
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat ein so genanntes REACH-Anpassungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Damit soll das deutsche Chemikalienrecht den europäischen Vorgaben (Verordnung der EG Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur…
EU-Chemikalienpolitik REACH
Handakte WebLAWg / Seit kurzem bietet das Umweltbundesamt (UBA) mit dem Internetportal reach-info.de eine umfassende Materialsammlung zur neuen EU- Chemikalienpolitik REACH speziell für Anwender. Doch auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist das Angebot ge…
Grundsicherung für Arbeitslose
Lichtenrader Notizen / Einen gerafften Überblick über die Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV) in Form einer einheitlichen Leistung der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige gibt eine Information des Wissenschaftlichen Dienstes des D…
2. Marburger Workshop zum Pharmarecht
Obiter Dictum / Am 10. November 2004 findet der 2. Marburger Workshop zum Pharmarecht statt. Diesmal geht es um Strategien zum Schutz von Verfahren und Ergebnissen der Arzneimittelforschung, sog. Reach-Through Claims und Reach-Through Licensing.…
BGH: UVP - Die Verwendung der Abkürzung UVP, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist (empfohlener Verkaufspreis oder empfohlener Verkaufspreis des Herstellers), ist nicht bereits deshalb irre…
