Chef haftet bei Autounfall nicht
am 04.02.2006 von Rechtblog
Setzt ein Arbeitnehmer seinen eigenen PKW auf Weisung des Chefs zu betrieblichen Zwecken ein, ist er für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs selbst verantwortlich.
Der Arbeitgeber haftet nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf nicht für Unfallschäden, wenn er weder Anhaltspunkte noch Kenntnis über Mängel an dem Fahrzeug hatte. Der Fall betraf einen Maler, der auf der Rückfahrt [...]
Chef haftet bei Autounfall nicht
Handakte WebLAWg / Setzt ein Arbeitnehmer seinen eigenen PKW auf Weisung des Chefs zu betrieblichen Zwecken ein, ist er für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber haftet nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düssel…
Arbeitnehmer haftet bei Dienstfahrt
Recht und Alltag / Ein Arbeitnehmer ist bei einer Dienstfahrt mit seinem Privatwagen für den Zustand des Autos selbst verantwortlich. Das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf (Az.: 14 Sa 823/05) bekräftigt dies. Danach müsse der Arbeit…
BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers…
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…
Arbeitsrecht: Unternehmen haftet nur bei Vorsatz
LohnPraxis-Weblog / Als Arbeitgeber müssen Sie für Personenschäden aufkommen, wenn Sie einen Arbeitsunfall vorsätzlich verursachen. Stellen Sie einem Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung, gilt dies jedoch nicht…
OLG Düsseldorf: Haftung für fremde Foren-Einträge erst ab Kenntnis
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 07.06.2006 - Az.: I-15 U 21/06) festgestellt, dass ein Forums-Betreiber für fremde, rechtswidrige Dritt-Einträge erst ab Kenntnis haftet.Die OLG-Richter haben damit das Urteil der 1.…
Heise haftet für Forenbeiträge
JURAAA!DE / Heise online, auch und gerade bekannt für seine Foren, haftet einem eigenen Bericht zufolge nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg faktisch auch dann für etwaige Rechtsverletzungen Dritter durch Userbeiträge in den Foren, wenn dem Onlinediens…
