Checkliste für die Nutzung von Facebook-Logos – was Sie beachten sollten

Im Artikel „Nutzung von ‚Facebook’-Zeichen (Logos, Marken etc.) – so sichern Sie sich vor bösen Überraschungen“ hatten wir über die von Facebook aufgestellten Richtlinien berichtet. Nachfolgend finden Sie eine Checkliste speziell für die Nutzung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons…

Als Faustregel gilt nach den Facebook-Richtlinien für die Logos:

1. „facebook“- Logo (mit dem ausgeschriebenen Schriftzug „Facebook“ weiß auf blauem Hintergrund): --> Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung 2. „f“- Logo („f“ weiß auf blauem Hintergrund): --> unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar 3. “Gefällt-mir”- Button: --> unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar

Und so können Sie vorgehen (Checkliste): A. Vorfrage: Wo wollen Sie das Logo verwenden?

- Nutzung in Zusammenhang mit Handelswaren und anderen Produkten, d.h. in Zusammenhang mit Werbemitteln (z.B. Kleidungsstücke, Hüte, Tassen, Puppen, Spielzeuge) --> Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung - Nutzung im Rundfunk („use in broadcast, such as in television or film production“) --> Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung - Sonstige Online-Nutzung (z.B. auf eigener Internetseite) oder Offline-Nutzung (z.B. auf Flyern, Broschüren, Plakaten): --> siehe unten B.

B. Gehen Sie im Falle ‚Sonstiger Online-/Offline-Nutzung‘ wie folgt vor:

1. Erster Schritt: Welches Logo wollen Sie verwenden, ist es genehmigungsfrei? Sehen Sie bei den Facebook-Richtlinien unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php bei Marken & Logos nach. 2. Zweiter Schritt: Ist die Nutzung des Logos nach den Facebook-Richtlinien genehmigungsfrei, achten Sie darauf, dass Sie die von Facebook aufgestellten Voraussetzungen der genehmigungsfreien Nutzung einhalten. …

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Themen: Rundfunk , Logos , Genehmigung , Television , Puppen , Facebook

Erschienen 13. Januar 2012 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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