Checkliste Kündigung

Was müssen Sie bei einer Kündigung beachten ? Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, stellen sich viele Fragen. Wie muß das Schreiben formuliert sein, wer muß unterschreiben und wie ist die Kündigung zu übergeben. Muß die Kündigung begründet werden und was muß der Arbeitnehmer machen, wenn er die Kündigung erhalten hat. 1. Die Kündigung MUß schriftlich erfolgen. 2. Der Arbeitgeber muß unterschreiben, ggf. alle Geschäftsführer des Arbeitgebers. Wenn ein Vertreter unterschreibt muß eine Vollmacht im Original beigefügt sein, andernfalls kann der Arbeitnehmer die Kündigung sofort (unverzüglich) und ebenfalls schriftlich zurückweisen. Hier passieren immer wieder erhebliche (und dieselben) Fehler !!

2. Der Arbeitgeber muß den Zugang der Kündigung beweisen. Der Einwurf in den Briefkasten kann ggf. nicht ausreichen. Das Einschreiben kommt vielleicht an den Arbeitgeber zurück, weil der Arbeitnehmer es nicht von der Post abgeholt hat. Dann kann der Arbeitgeber den Zugang vielleicht nicht beweisen. Auch hier geschehen immer wieder dieselben Fehler – und die Tücke steckt im Detail.

3. Im Schreiben der Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden. Erst im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht muß der Arbeitgeber Gründe benennen und kann die Gründe ggf. noch erweitern.

4. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann sind die Gründe für die Kündigung wichtig ?

a Kündigung aus betriebsbedingtem Grund b Kündigung aus personenbedingtem Grund c Kündigung aus verhaltensbedingtem / betrieblichem Grund

Erste Frage ist immer: Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb dauerhaft beschäftigt. Nur wenn das der Fall ist kann er Kündigungsschutz haben. Dann müssen mehr als 10 Mitarbeiter auf vollen Stellen (mehr als 30 Stunden in der Woche) dauerhaft im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt werden. Das können auch 21 Mitarbeiter sein, die nur 1 Stunde in der Woche arbeiten, denn diese Stellen zählen mit 0,5. Hier empfiehlt es sich eine Namensliste zu schreiben und sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hat der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz dann ist die Kündigung wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und korrekt unterschrieben worden ist und der Arbeitgeber im Klageverfahren mitteilt, warum er sich vom Arbeitnehmer trennen wollte. Hier reicht schon der Hinweis auf persönliche Gründe, z.Bsp. weil der Chef den Arbeitnehmer nicht “mehr mag”.

In allen anderen Fällen muß der Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz darlegen und beweisen, dass ein anerkannter Grund für die Kündigung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes tatsächlich vorliegt. Einzelfälle daz…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Diebstahl , Urteil , Kündigung , Klage , Arbeitgeber , Anspruch , Befristung , Hilfe , Vollmacht , Fristlos , Arbeitnehmer , Arbeitsrecht Kündigung , Personalberatung , Kuendigung , Sozialversicherungsrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 1. Dezember 2009 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Bindungswirkung einer tats??chlichen Verst??ndigung

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Eine tats??chliche Verst??ndigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem…

Bonus bei unterbliebener Zielvereinbarung

andreas-buschmann.net | 3. November 2008 — Kann der Arbeitnehmer einen Bonus verlangen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils nichts unternehmen, um eine Zielvereinba…

Vorsicht vor einer rückdatierten Kündigung

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 8. Dezember 2009 — Immer wieder kommen Anfragen zu Kündigungen, die vom Arbeitgeber rückdatiert werden / sollen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitne…

LAG Berlin Brandenburg vom 5.11.2010 +++ Arbeitgeber muß den Arbeitnehmer nicht umfassend belehren, wenn ein Aufhebungsvertag gesc…

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 30. November 2010 — Die 6. Kammer des LAG Berlin Brandenburg hat in ihrer Entscheidung vom 05.11.2010 (6 Sa 1442/10) darauf hingewiesen, dass der …

Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?

andreas-buschmann.net | 22. April 2008 — Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arb…

Warum sich beim Arbeitsgericht rumärgern ?

Panorama | 3. August 2007 — Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigt, kann dieser gegebenenfalls die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz innerhal…

Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?

andreas-buschmann.net | 22. April 2008 — Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der …

Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?

andreas-buschmann.net | 22. April 2008 — Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der …

Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg

andreas-buschmann.net | 3. Mai 2007 — Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebstei…