Checkliste zu § 1603 BGB (Leistungsfähigkeit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit)

Zur fehlenden Leistungsfähigkeit und gesteigerten Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt Gesetzeswortlaut: § 1603 Leistungsfähigkeit (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. (2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie…

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Erschienen 9. Dezember 2011 auf http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de.

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