Chaos Computer Club klagt gegen Wahlmaschinen

Der Chaos Computer Club will ein Verbot von Wahlmaschinen bei der Landtagswahl am 27. Januar erreichen. Eine Wahlberechtigte hat stellvertretend für den Club eine Einstweilige Verfügung beantragt.

Der 25-seitige Antrag liegt der “Frankfurter Rundschau” vor. Die Computer-Experten sehen im Gebrauch von Wahlmaschinen drei Grundsätze des Wahlrechts verletzt: die Öffentlichkeit, Amtlichkeit und die Gleichheit der Wahl. Bei der Landtagswahl wollen acht hessische Städte und Gemeinden Wahlmaschinen einsetzen; mit ihnen sollen gut 100.000 der 4,37 Millionen Wahlberechtigten abstimmen. (…)

Quelle: rp-online vom 07.01.2008

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Themen: Rechtsprechung , Chaos Computer Club

Erschienen 7. Januar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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