Wahlmaschinen in Hessen?
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Der Chaos Computer Club will ein Verbot von Wahlmaschinen bei der Landtagswahl am 27. Januar erreichen. Eine Wahlberechtigte hat stellvertretend für den Club eine Einstweilige Verfügung beantragt.
Der 25-seitige Antrag liegt der “Frankfurter Rundschau” vor. Die Computer-Experten sehen im Gebrauch von Wahlmaschinen drei Grundsätze des Wahlrechts verletzt: die Öffentlichkeit, Amtlichkeit und die Gleichheit der Wahl. Bei der Landtagswahl wollen acht hessische Städte und Gemeinden Wahlmaschinen einsetzen; mit ihnen sollen gut 100.000 der 4,37 Millionen Wahlberechtigten abstimmen. (…)
Quelle: rp-online vom 07.01.2008
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