Chaos beim DPMA – ca. 2000 Marken versehentlich nicht registriert?

Im Mai 2011 hat das DPMA seine Verwaltung der Marken umgestellt und wohl weitestgehend auf die elektronischen Akte umgestellt. Damit sollten die Abläufe vereinfacht, der Prozess beschleunigt und optimiert werden und die Nutzer des Amtes schneller zu Ihrer Marke kommen.

Zwischenzeitlich zeichnet sich in dem Verfahrensablauf jedoch ein erheblicher Fehler ab, der bereits dazu geführt hat, dass nach Mitteilung einer Sachbearbeiterin ca. 2000 Marken nicht registriert wurden, obwohl sie eigentlich hätten eingetragen werden müssen – zumindest zum größten Teil.

Seit mehreren Jahren bietet das DPMA über das Programm DPMADirekt in Verbindung mit einer Signaturkarte die Möglichkeit, elektronisch unter anderen deutschen Marken anzumelden. Neben dem zeitlichen Vorteil spart sich der Anmelder sogar noch 10,00 Euro der Anmeldegebühr, da diese auf 290,00 Euro reduziert ist.

Im Rahmen dieser Anmeldung oder auch danach kann dem DPMA elektronisch eine Einzugsermächtigung für die amtlichen Gebühren erteilt werden, so dass das Amt sich die Anmeldekosten selber einzieht. Erfahrungsgemäß bedeutet dies einen erheblichen Zeitvorteil und die entsprechenden Markenanmeldungen wurden in der Vergangenheit immer schneller bearbeitet.

Bis zu der oben erwähnten Umstellung innerhalb des Amtes, denn seitdem gibt es erhebliche Komplikationen im Zusammenhang mit dem Einzug der entsprechenden Anmeldegebühren, so dass sich das Amt das Geld nicht mehr holt.

Dies führt zu dem für den Anmelder ungünstigen Ergebnis, dass das Amt die Marke nicht einträgt, weil die Anmeldung mangels Zahlung als zurückgenommen gilt. Aber nicht das dies nicht schon schlimm genug ist, über diese „Nichteintragung“ wird der Anmelder oder dessen Vertreter nicht informiert, denn er erhält keinen Bescheid darüber. Erst bei Prüfung des Sachstandes im öffentlichen Register kann festgestellt werden, dass die Marke nicht registriert wurde. Nun muss dem entsprechenden Prüfer erklärt werden, dass bereits innerhalb der gesetzlichen 3-Monatsfrist die Genehmigung des Lastschrifteinzuges elektronisch erteilt wurde und damit die Frist gewahrt und die Markenanmeldung nicht zurückgenommen wurde.

Nachdem wir dies in den ersten Fällen durch die regelmäßige Kontrolle des Registerstandes festgestellt haben und mit den zuständigen Sachbearbeitern beim DPMA besprochen haben, öffneten sich Abgründe des Nichtwissens. Die Sachbearbeiter im Markenamt kannten teilweise das seitens des Amtes zur Verfügung gestellten Programmes DPMAdirekt nicht, andere konnten mit der elektronischen Signatur einer Anmeldung oder einer Einzugsermächtigung nichts anfangen. So erhielten wir in einem Fall unser elektronisch signiertes Dokument zurück gesandt, mit dem Vermerk – die Unterschrift fehle. Unser Hinweis, dass es doch mit einer Signaturkarte entsprechen…

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Themen: Marken , Dpma , Registriert , Vertreter , Elektronische Signatur , Markenanmeldung , Anmeldegebühr , Dpmadirekt , Deutsches Marken- Und Patentamt , Einzugsermächtigung , Chaos Beim Dpma

Erschienen 19. September 2011 auf http://blog.f-200.com.

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