CGZP: Rechtsschutz gegen Nachforderungsbescheid der Sozialversicherungsträger
CMS Hasche Sigle | 15. Dezember 2011 — Die bislang veröffentlichten Entscheidungen im Nachgang zum Beschluss des BAG vom 14.12.2010 zur Tarifunfähigkeit der CGZP (w…
Bislang wurden in der Überlassungsbranche nach dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10 – wir berichteten) zur Tarifunfähigkeit der CGZP in erster Linie die arbeitsrechtlichen Auswirkungen diskutiert. Jetzt geraten zusehendes die Sozialgerichte in den Fokus des Interesses (wir berichteten).
Nach dem Sozialgericht (SG) Duisburg (Beschluss v. 18.01.2012 – S 21 R 1564/11 ER – wir berichteten) haben inzwischen weitere Sozialgerichte im einstweiligen Rechtsschutz die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Verleihers gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des offensichtlich rechtswidrigen Verhaltens der DRV anerkannt.
Das SG Dortmund meint, dass die Sozialversicherungsträger die Nachforderung nicht durch Verwaltungsakt geltend machen können, wenn in der Vergangenheit für den betreffenden Zeitraum bereits eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde und hierrüber ein bestandskräftiger Bescheid vorliegt. Dieser müsse – so das SG Dortmund – zunächst mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden, bevor für den gleichen Zeitraum ein neuer Bescheid erlassen werden könne (Beschlus v. 23.01.2012 – S 25 R 2507/11 ER). Letztlich schießt sich das Gericht der schon vom LSG München vertretenen Auffassung an (Urteil v. 18.01.2011 – L 5 R 752/08), die von der DRV bislang vehement abgelehnt wurde. Im Rahmen der etwaigen Rücknahme des Verwaltungsaktes sind sodann wiederum Vertrauensschutzaspekte zu berücksichtigen (vgl. § 45 SGB X), die in der Regel verhindern, dass die Sozialversicherungsträger bereits geprüfte Zeiträume erneut einer Prüfung zuführen können.
Das SG Detmold hat in einer aktuellen Entscheidung beanstandet, dass eine von der DRV vorgenommene Schätzung der Nachforderung grundsätzlich nicht zulässig ist (Beschluss v. 18.01.2012 – S 16 R 1435/11 ER). Dies gilt jedenfalls, wenn die Sozialversicherungsträger nicht konkret nachweisen können, dass die Ermittlung der Arbeitsentgelte bzw. der Entgeltdifferenz der Leiharbeitnehmer nicht oder nicht ohne verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden konnte. Das SG Detmold formuliert unter Hinweis auf eine Presseerklärung u.a. der DRV vom 18.03.2011, dass
„die dort vorgesehene Einladung zur Vereinbarung verwaltungspraktischer Lösungen den Schluss zulässt, dass es der Antragsgegnerin vorrangig darum ging, dem Grunde nach erforderliche und umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung der exakten Beitragsforderungen zu vermeiden.“
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Februar 2012 auf http://www.cmshs-bloggt.de.
CMS Hasche Sigle | 15. Dezember 2011 — Die bislang veröffentlichten Entscheidungen im Nachgang zum Beschluss des BAG vom 14.12.2010 zur Tarifunfähigkeit der CGZP (w…
CMS Hasche Sigle | 5. März 2012 — Mit den Konsequenzen der Entscheidung des BAG zur Tarifunfähigkeit der CGZP vom 14.012.2010 (Az. 1 ABR 19/10) sind inzwischen z…
CMS Hasche Sigle | 23. Februar 2012 — Das SG Würzburg hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs e…
CMS Hasche Sigle | 15. März 2012 — Bekanntermaßen haben die zuständigen Rentenversicherungsträger nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10;…
CMS Hasche Sigle | 15. Februar 2012 — Schon in den arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen nach der Entscheidung des BAG zur Tarifunfähigkeit der CGZP (Beschl. v…
CMS Hasche Sigle | 2. April 2012 — Nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 14/10; wir berichteten) zur Tarifunfähigkeit der CGZP wurden bei zahl…
CMS Hasche Sigle | 9. April 2012 — Über die Konsequenzen des Beschlusses des BAG vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) zur Tarifunfähigkeit der CGZP haben wir an die…
CMS Hasche Sigle | 29. März 2012 — Nachdem das BAG am 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) festgestellt hatte, dass die CGZP nicht tariffähig ist (wir berichteten), „froh…
Recht und Arbeit | 4. Februar 2012 — Zeitarbeitsunternehmen können grds. wegen Tarifunfähigkeit der CGZP zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen …
CMS Hasche Sigle | 14. Juli 2011 — Nachdem das BAG am 14.12.2010 festgestellt hat, dass die CGZP nicht tariffähig ist, haben inzwischen zahlreiche Leiharbeitneh…