Prozessdauer: Überlange Prozessdauer
Blickpunkt Recht & Steuern | 8. September 2006 — Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden, dass Deutschland gegen Artikel 13 (Recht au…
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat heute seine Entscheidung über die Beschwerde von Magnus Gäfgen verkündet. Bei einer Gegenstimme entschied das Gericht, Deutschland habe nicht gegen die Art. 3 (Folterverbot) und 6 (Anspruch auf ein faires Verfahren) verstoßen. Maßgeblich hierfür ist der Pressemitteilung des Gerichts zufolge die Tatsache, daß das aufgrund der Folterandrohung erzwungene Geständnis gegenüber der Polizei von den deutschen Gerichten als nicht verwertbar eingestuft worden sei. Das erneute Geständnis während der Hauptverhandlung sei hingegen frei von Zwang erfolgt und - nach Gäfgens eigenen Bekundungen - allein aus Reue und dem Bedürfnis heraus, sich zu entschuldigen. Eine Verletzung von Art. 3 sei darüber hinaus deshalb nicht festzustellen, da die betreffenden Beamten selbst vor Gericht gestellt und verurteilt worden seien. Das noch nicht abgeschlossene Amtshaftungsverfahren fällt nach Ansicht des EGMR nicht entscheidend ins Gewicht. Hier geht es zum Wortlaut der Entscheidung.
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