Causa Ackermann: kein Recht gebeugt

In 23 Strafanzeigen und 3 Dienstaufsichtbeschwerden hatten sich empörte Bürger nach der vorläufigen Einstellung des Mannesmann-Prozesses an die Justiz gewandt und behauptet, durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die 10. große Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts sei Rechtsbeugung verübt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft aber sieht in allen Fällen „keinen Anfangsverdacht für eine Straftat“.

Die Aufsichtsbehörde hat demnach, wie gestern bekannt wurde, alle Strafverfolgungsbegehren zurückgewiesen. Die endgültige Einstellung gegen die sechs Angeklagten des …

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Themen: Mannesmann , Ackermann

Erschienen 1. Februar 2007 auf http://www.lawblog.de.

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