Caroline von Monaco urlaubte in Skiregion Arlberg und pflegt ihre Skier selbst zu tragen – streisanded das Bundesverfassungsgericht

Nicht, dass mich interessieren würde, wo die Monegassen ihren fragwürdig erworbenen Reichtum verprassen und sich vom Erben erholen, aber die Welt soll ruhig wissen, dass Durchlaucht Zeit in der Skiregion Arlberg verbrachten. Die Prinzessin auf der Erbse hatte sich nämlich an diesem Artikel des Fachblatts BUNTE über die Ski-Region gestört, der sich am Rand auch im Glanz der Hoheit sonnt. Prominente im öffentlichen Raum können ggf. Unsichtbarkeit beanspruchen, wie es uns die Caroline-Entscheidung gelehrt hat, und da dachte die Caroline, dass dies auch für ihren Urlaubsort und das Tragen von Skiern ohne Lakaien gilt. Es bedurfte des Bundesverfassungsgerichts, um die Pressefreiheit zur verwirklichen:

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern. Es schützt nicht schon davor, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern biete…

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Themen: Pressefreiheit , Abmahnung , Bundesverfassungsgericht , Meinungsfreiheit , Caroline Von Monaco , Landgericht Berlin , Prominente , Politik , Kammergericht , Pressekammer , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 23. Dezember 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.

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