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Cannabisverbot nicht konventionswidrig

am 26.05.2006 von strafprozess

Mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Strassbruger Organe weist das Bundesgericht eine Beschwerde ab, mit der geltend gemacht worden war, die Unterstellung des Hanfkrauts unter das Betäubungsmittelgesetz widerspreche der freien Gestaltung der Lebensführung (BGE 6P.25/2006 vom 27.04.2006):In ganz ähnlicher Weise fiele es schwer, den Betäubungsmittelkonsum als elementare Erscheinungsform der Persönlichkeitsentfaltung zu qualifizieren.Der Umgang mit Drogen, namentlich der Konsum von Cannabis, kann nicht menschenrechtlich als Ausfluss des Anspruchs auf Privatleben geschützt sein. Bei dieser Sachlage stösst auch die Rüge ins Leere, das Diskriminierungsverbot von Art. 14 EMRK sei verletzt. Diese Garantie enthält keinen allgemeinen Gleichheitssatz, sondern bezieht sich nur auf die in der Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten. Fällt der Konsum von Betäubungsmitteln aber nicht in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK, erübrigt sich ein Vergleich mit der Straffreiheit von Tabak- und Alkoholkonsum (E. 3.2).

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“Thor Steinar”

Handakte WebLAWg / Das ehemalige Markenlogo der Marke “Thor Steinar” (Archivbeitrag) erfüllt in seiner konkreten Gestaltung - jedenfalls aus heutiger Sicht - nicht den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Durch die …

Heute im Gerichtsfach

RA-Blog / 3 Päckchen Entspannungs-Tee, hübsch verpackt, mit einem Brief von der Insolvenzhilfe e.V. Vielleicht fiele mir bei einer guten Tasse Tee ein, wer von meinen Mandanten Hilfe zum Thema Privatinsolvenz brauchen könne. Vielleicht gebe ich besser den…

BGH zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Drogen)

DPMS INFO / Die Pressestelle beim Bundesgerichtshof (BGH) gibt bekannt, dass der BGH die Frage, ob ein Täter, der Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf erwerben möchte und deshalb in ernsthafte Verhandlungen mit einem Verkäufer eintritt, jedoch…

Beschlagnahme von Hanf

strafprozess / In einem heute online gestellten Entscheid hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Hanfprodukten abgewiesen (BGE 1P.442/2005 vom 12.10.2005). Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, die beschlagnahmten…

Bloßer Konsum von Betäubungsmitteln nicht strafbar

strafblog / Eigentlich sollte das jeder Jurist wissen, der mit dem Betäubungsmittelrecht zu tun hat. Der bloße Konsum von Btm ist im Gegensatz zum Besitz, Erwerb, Anbau oder Handeltreiben nicht strafbar. Wie konsumiert man, ohne zu besitzen? Das berühmte Zieh…

RP: Geänderte Cannabis-Richtlinie legt Sechs-Gramm-Grenzwert fest

Recht und Alltag / Rheinland-Pfalz wird die Grenze, bis zu der Besitz von Haschisch und Marihuana strafrechtlich nicht verfolgt wird, von 10 auf 6 Gramm absenken. Dies teilte Justizminister Heinz Georg Bamberger heute in Mainz mit. Die entsprechende Verwaltungsrichtlin…

Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Anwalt bloggt / Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt. Mit…

In der Regel keine Strafe bei gelegentlichem Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln

strafblog / Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 Ss 72/05 -, abgedruckt in StraFo 2006, 85 , klargestellt, dass der nur gelegentliche Eigenkonsum von Betäubungsmitteln in der Regel zum Absehen von Strafe gem. § 29 Abs. 5 des Betäubungs…

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lic.iur. Konrad Jeker

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