Cannabis-Plantagen-Verfahren: Alles wie gehabt - kein Ende in Sicht
am 23.04.2007 von http://www.strafblog.de
Ich will es ja nicht beschreien, aber in unserem seit 5 Monaten anhängigen Verfahren um mehrere Cannabis-Plantagen mit - laut Anklage - einer Erntemenge von rund 2.000 Kilo konsumfähigen Cannabis hakt es. Auch heute konnte die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen werden, da eine am letztenVerhandlungstag von einem Mitverteidiger benannte Zeugin nicht erschienen ist. Und keiner ihrer Verwandten, weder (inhaftierte) der Ehemann noch dessen (ebenfalls inhaftierter) Bruder oder die Schwiegereltern konnten oder wollten sagen, ob die Zeugin vielleicht in Urlaub ist oder wo sie sich aktuell aufhält. Immerhin, ihre Adresse ist bekannt, deshalb kann sie nicht so ohne weiteres als unerreichbar angesehen werden. Damit war klar, die Beweisaufnahme konnte auch heute nicht geschlossen werden.
Also haben wir uns stundenlang Übersetzungen vom Holländischen ins Deutsche angehört. Das Gericht hatte sich nämlich, nachdem es noch am Freitag Anträge auf Übersetzung von Unterlagen abgelehnt hatte, dazu entschlossen, einen Dolmetscher/Übersetzer zu laden und eine “Live-Übersetzung” zu veranstalten, was einer möglichen auf fehlende Übersetzung gestützten Revisionsrüge den Boden entzogen hat. Jetzt warten wir darauf, ob die Zeugin am kommenden Freitag erscheint. “Notfalls jeden Tag” will die Kammer die Polizei bei der Zeugin vorbeischicken, wurde uns mitgeteilt, schließlich soll dem Aufklärungsgrundsatz Genüge getan werden. Ob denn noch Anträge zu erwarten seien, fragte der Vorsitzende gegen Ende der Sitzung. Das Gericht jedenfalls beabsichtige von sich aus keine weiteren Beweiserhebungen. Mal sehen, meinte der Kollege Gros aus Köln, und weil der Mann eine bestimmte Verteidigungslinie fährt, denke ich mal, dass von ihm noch Anträge kommen werden. Am 29. Mai soll weiterverhandelt werden, falls wir am Freitag nicht zum Schluss kommen, dann wäre das Verfahren schon über ein halbes Jahr alt.
Den Angeklagten zerrt das Verfahren an den Nerven und billiger wird´s auch nicht mit jedem zusätzlichen Verhandlungstag. Eine von mir angeregte Abtrennung des Verfahrens gegen einige Angeklagte, darunter auch meinen Mandanten, lehnte die Kammer ab. Die Beweiswürdigung bezüglich aller noch verbliebener Angeklagter hänge zu eng zusammen, da verbiete sich so eine Vorgehensweise. Bei allem Verständnis für das Anliegen der Verteidigung, wie der Vorsitzende betonte ….
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