Call for Papers: Die symbolische Qualität des Rechts – Heft 4/2012
Call for Papers für einen gemeinsamen
von juridikum – zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft und Kriminologisches Journal (KrimJ)
In jüngerer Vergangenheit wurde vielfach thematisiert, dass die Konstitution von und der Umgang mit Recht in hohem Maße symbolisch
qualifiziert sind. Insbesondere die politische Prozessierung und Darstellung von Recht wurde auf die Frage hin beleuchtet, ob bzw in
welchem Maße eine symbolische Ebene zum Tragen kommt, die instrumentelle Effekte möglicherweise überlagert. Unter anderem das
Strafrecht scheint vorrangig expressiven Zielsetzungen zu dienen, hinter denen der faktisch erwartbare Nutzen einer Rechtspraxis
zurücksteht. Die Inszenierung von Reform- und Strafbereitschaft diene mehr der politischen Selbstdarstellung als dem empirisch
überprüfbaren, konturierten Rechts(güter)schutz.
Obgleich die Kategorie des „symbolischen Rechts“ somit einen durchaus tauglichen Ansatzpunkt für kritische rechtswissenschaftliche
Diskurse darstellen kann, wird an derartigen Thesen aus sozialwissenschaftlicher Sicht mitunter kritisch moniert, dass sie die
Dichotomisierung einer gleichsam „echten“ versus einer „nur“ symbolischen Realität behaupten. Politisches Handeln werde
diskreditiert, während ihm eine evidenzorientierte, objektive Welt juristischen Handelns gegenübergestellt werde. Um eine derartige
Polarisierung zu vermeiden, gehen einige „klassische“ und neuere sozial- und kulturwissenschaftliche Positionen von einer
prinzipiellen symbolischen Qualität von Recht aus. Die Unterscheidung von Inszenierung und „realer“ Rechtsreform und -anwendung wird
obsolet, wenn Recht per se auf die „gesellschaftliche Konstruktion von Wirklichkeit“ (Berger/Luckmann) bezogen wird. Es wird damit
als Modus verstanden, Wirklichkeit herzustellen, indem Beziehungen konstituiert und Realitäten erfahrbar gemacht werden. Zahlreiche
Positionen, die an den „cultural turn“ der Sozialwissenschaften anschließen, folgen einer entsprechenden Sichtweise. Die Idee einer
symbolischen Qualität des Rechts wird damit neu ausgerichtet und gleichsam radikalisiert, da ein nichtsymbolischer Umgang mit Recht
ausgeschlossen wird.
An diesen Befund schließt die Kooperation der Zeitschriften „juridikum“ und „Kriminologisches Journal“ an. Es wird die Grundfrage
nach der symbolischen Qualität von Recht, Rechtssetzung und Rechtsanwendung in den Mittelpunkt gerückt und dazu aufgerufen, das
jeweils zugrunde gelegte Verständnis von Recht und dessen symbolischer Qualitäten offen zu legen. Nur auf dieser Basis kann
angemessen darüber diskutiert werden, was es bedeutet, von symbolischen Bezügen in rechtlichen Kontexten auszugehen.
Diese Problematik wird in beiden Zeitschriften diskutiert und mit Blick auf verschiedene Rechtsbereiche ausbuchstabiert. Das
Strafrecht bildet dabei nur einen Anwendungsfall neben anderen, denn es geht grundlegend um die Frage, was es bedeutet, dem Recht
eine symboli…
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