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BWIS II, Vorentwurf

am 19.08.2005 von strafprozess

Die Weltwoche berichtet über ein vertrauliches Papier aus dem fedpol, das die geltenden Bestimmungen des BWIS als Begrenzung des Staatsschutzes kritisiert und statt dessen auf die Begrenzung der Grundrechte setzt.
Der Artikel verweist auf einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit. Daraus geht u.a. hervor, dass eine unabhängige Fachkommission eingesetzt werden soll, welche die Anordnungen für Massnahmen zur besonderen Informationsbeschaffung auf Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit überprüfen und genehmigen (nicht bewilligen) soll. Die Mitglieder müssen besondere Fachkenntnisse nachweisen und vor Amtsantritt eine Sicherheitsprüfung ablegen. Wer diese Sicherheitsprüfung abnimmt, sagt der Vorentwurf freilich nicht.
Der Vorentwurf basiert im Grunde auf der sicherheitspolizeilichen Maxime, wonach das Unverdächtige besonders verdächtig ist, was den Rechtsstaat in den Grundfesten erschüttert und die Unschuldsvermutung ad absurdum führt. Der eine oder andere Beobachter wird im Vorentwurf eine Gefährdung oder einen Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung der Schweiz erblicken (vgl. Art. 275 ff. StGB).

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