BWIS II
am 18.08.2005 von http://www.strafprozess.ch
Markus Steudler berichtet in NZZ online über das geplante Vernhemlassungsverfahren zu einer neuerlichen Revision des BWIS: Mit dem Projekt unter dem Titel BWIS II soll die präventive Telefonüberwachung wieder erlaubt werden - und damit eine der wichtigsten Schranken fallen, die dem Schweizer Inlandgeheimdienst nach der Fichenaffäre von Ende der achtziger Jahre auferlegt wurden.
Mehr dazu im Presserohstoff des Bundesamts für Polizei. Bei BWIS II geht es um Terrorismusabwehr, nicht um die Hooligans im gestrigen Beitrag.
Die Terroristen werden derart schwer beeindruckt sein, dass sie (vermutlich ab Inkrafttreten von BWIS II) einen weiten Bogen um die Schweiz machen werden.
Was mich übrigens wundert: warum betätigen sich Terroristen bevorzugt in Ländern, die der Schweiz in Sachen Terrorismusabwehr angeblich so weit voraus sind?
Nicht wundern würde mich hingegen, wenn das (the?) fedpol unter dem Titel Generalprävention eine Verschärfung des Strafrechts in dem Sinne fordern würde, dass Selbstmordattentäter künftig härter bestraft werden.
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