Bundesamt für Verbraucherschutz geht gegen Mobilfunkangebote im Internet vor
Dr. Behrmann & Härtel | 15. Juli 2008 — Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Angebote von Mobi…
Zahlreiche so genannte Content Services der Mobilfunkbrache sind schwarze Schafe. Kaum hat man ein „Gratis”-Angebot angenommen, ist man doch in einem entgeltlichen Vertrag. Oder die Einmalbestellung ist gleich ein Zweijahres-Abo? Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
den Markt für Klingeltönen, Logos und Spielen untersucht hatte, folgen nun die Abmahnungen gegen solche Geschäftspraktiken. Angesichts der Zunahme der Fälle im Bereich Abo-Fallen, dem Schutzbedürfnis der meist jugendlichen Opfer und der bisherigen Lethargie der Ordnungsämter und bei der polizeilichen Verfolgung, ein vom Unterzeichner begrüßter Schritt in die richtige Richtung.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
BVL geht gegen rechtswidrige Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet vorIm Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet auf ihre Rechtmäßigkeit mit Verbraucherschutzgesetzen hin überprüft. Bei zwei Dritteln der kontrollierten Seiten wurden Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden. Diese müssen nun von den Unternehmen abgestellt werden. Das BVL arbeitet bei dieser Aktion eng mit deutschen Verbänden zusammen.
Das BVL hat im Rahmen einer gemeinsamen Aktion aller europäischen Behörden, welche für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, das Internet auf unlautere Angebote von Mobilfunkanwendungen hin durchgesehen. Gegenstand der Untersuchung bildeten so genannte Content Services für den Mobilfunkbereich, also etwa Klingeltöne, Logos oder Spiele. Angebote, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, wurden besonders kritisch beäugt. Durch sie wird eine besonders stark betroffene und verwundbare Kundengruppe angesprochen.
In Deutschland hat das BVL in Zusammenarbeit mit deutschen Verbänden insgesamt 30 verschiedene Websites unterschiedlicher Anbieter von Mobilfunkanwendungen wie Klingeltönen, Logos und Spielen unter die Lupe genommen. Diese wurden mithilfe von Suchbegriffen ausfindig gemacht, die regelmäßig auch von Verbrauchern auf der Suche nach günstigen Angeboten verwendet werden. So wurden etwa die Begriffe „Gratisklingeltöne” oder „Handylogos” in bekannte Suchmaschinen eingegeben. Seiten von 20 Anbietern wiesen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf. Von diesen Anbietern haben 15 ihren Sitz in Deutschland und fünf im Ausland. Die häufigsten Verstöße betreffen irreführende Angaben zu Preis und Leistungsmerkmalen des angebotenen Dienstes oder fehlenden Angaben zur Identität des Anbieters.
Damit konnten die gängigen Erfahrungen vieler Verbraucher bestätigt werden. Nicht selten wird etwa eine Anwendung für den Verbraucher als kostenfrei beworben, obwohl versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Die Vertragsbedingun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juli 2008 auf http://www.jur-blog.de.
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