BVerwG: Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte verfassungswidrig
BVerwG, Beschluss vom 11.12.2008, Az. 2 C 121.07 - Nach den Skandalen des jahres 2008 schloß die Telekom standesgemäß mit einem internen Streit: Die Streichung des Weihnachtsgelds für die hausinternen Beamten. Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied: Die Streichung ist verfassungswidrig.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
BVerwG: Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte verfassungswidrigDie bei der Deutschen Telekom AG als Bundesbeamte beschäftigten Kläger erhalten als Folge einer 2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nicht mehr das sog. Weihnachtsgeld, das anderen Beamten des Bundes zusteht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält diese Regelung für unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Zwar darf das zur Besoldung gehörende Weihnachtsgeld für alle Bundesbeamten abgesenkt oder auch ganz abgeschafft werden, solange ihre amtsangemessene Alimentation dadurch insgesamt nicht gefährdet wird. Es ist aber unzulässig, einzelne Gruppen von Bundesbeamten ohne hinreichenden sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Dass die Deutsche Telekom AG als privatwirtschaftliche Gesellschaft im Wettbewerb steht und bestrebt ist, alle bei ihr beschäftigten Mitarbeiter nach einheitlichen Grundsätzen zu entlohnen, ist kein ausreichender Grund dafür, die Besoldung der von der ehemaligen Deutschen Bundespost übernommenen Beamten einzuschränken.
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Erschienen 2. Januar 2009 auf http://www.jur-blog.de.
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